Ex-SPD-Minister Mathias Brodkorb beschäftigt sich mit Rechtsextremismus. Er hält dem Verfassungsschutz „intellektuell erschütternde“ Arbeit vor.
Durch unklare Definition der Begriffe „extremistisch“ und „radikal“ richte die Behörde Schaden an. Man könne schon wegen „Kontaktschuld“ ins Visier geraten.
Mathias Brodkorb (SPD), 47, war zwischen 2011 und 2019 erst Kultusminister und anschließend Finanzminister in Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen arbeitet der Rostocker auch als Autor.
Hier das Interview mit "Welt-Online"
Das der Verfassungsschutz politisch mißbraucht wird, steht schon lange außer Frage. Dessen Aufgabe besteht nur noch darin, den politischen Gegner, hier insbesondere die AfD, zu diskreditieren.
Der Verfassungsschutz wird zum Ermittler, Richter, Vollstrecker und Agitator in Sachen Gedanken- und Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber kritischen Einzelpersonen und Oppositionsparteien ausgebaut.
Der Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen, urteilte erst jüngst ein Kölner Gericht. Das dieses Urteil politisch so gewollt war, steht ebenfalls außer Frage.
Und das kommt wie gerufen
Was ist nur mit dem Mann los? Während selbst Nancy Faeser noch versucht, ihr totalitäres Denken und ihren Versuch, jede fundamentale Kritik an der Regierung zu verhindern, einigermaßen unter einem demokratischen Pelzmantel zu verschleiern, hat sich Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang selbst ein dickes Ei ins Osternest gelegt.
In einem Gastbeitrag der früher konservativen „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) bekannte sich der CDU-Mann jetzt ganz offen dazu, dass seine Behörde als eine Gesinnungspolizei agiert.
Das besonders Absurde, was seinem Aufritt einen besonderen DDR-Charme gibt: Er verwahrt sich darin gegen genau diesen Vorwurf – und merkt gar nicht, wie sehr er ihn mit seinen Aussagen bekräftigt.
Allein schon die Überschrift seines Beitrags , der schamhaft hinter einer Bezahlschranke versteckt ist, könnte aus einem Katechismus der DDR-Diktaturpartei SED stammen: „Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde.“
Das ganze Elaborat liest sich, als wäre der Christdemokrat in einer SED-Kaderschmiede in die politische Lehre gegangen – so wie Angela Merkel. Aber vielleicht ist er ja nur deren treuer Schüler. So reitschuster.de
Nachdem er zuerst im Schafspelz ein Loblied auf die Meinungsfreiheit singt – so wie die SED auf die Demokratie, ja selbst die Reisefreiheit – redet er Tacheles:
„Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Die äußersten Grenzen zieht das Strafrecht, etwa in Hinsicht auf strafbare Propagandadelikte oder Volksverhetzung. Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“
Mit anderen Worten: Auch legale Meinungsäußerungen – und somit auch Kritik an der Regierung – sind in Deutschland 35 Jahre nach dem Fall der letzten Diktatur wieder ein Fall für den Geheimdienst.
Das ist unheimlich.
Wolgang Kubicki (FDP) kritisiert Verfassungsschutzchef Haldenwang
In einem Gastbeitrag hatte Verfassungsschutzchef Haldenwang seine Behörde gegen Kritik verteidigt. Bundestagsvizepräsident Kubicki rügt nun „die Einmischung in eine öffentliche Debatte“– und moniert den Umgang des Verfassungsschutzes mit Haldenwangs Vorgänger Maaßen.
Wer erkläre, auch der Verfassungsschutz sei dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken, der müsse „sich selbstverständlich Fragen nach seinem Amtsverständnis gefallen lassen.“
Gerade das BfV mit weit als 4000 Mitarbeitern, das kein Verfassungsorgan, sondern einfacher Teil der Exekutive ist, müsse in einem Rechtsstaat über jeden Zweifel erhaben sein.
Kubicki stellte im Blick auf Haldenwangs Gastbeitrag fest, dass „den wohlgesetzten Worten im behördlichen Alltagsgeschäft oft wohl die Grundlage fehlt“. Konkret kritisierte der auch als Anwalt tätige Kubicki den Umgang von Haldenwangs Behörde mit dessen Vorgänger Hans-Georg Maaßen.
Und nun haut Kubicki richtig rein
Er habe damals allerdings seinen öffentlichen Aufschrei nicht wahrgenommen, als auch bürgerliche Maßnahmenkritiker, die sich für eine stärkere Beachtung der Grundrechte eingesetzt haben, in der Corona-Zeit extrem undifferenziert als „Querdenker“ und „Covidioten“ gebrandmarkt worden seien.
Stattdessen warne Haldenwang heute vor „Entgrenzungsprozessen“ zwischen Rechtsextremisten und der gesellschaftlichen Mitte und unterstelle sogleich den verfassungsrechtlichen Meinungskorridor wieder der eigenen Definitionsmacht.


Der Verfassungsschutz wird zum Ermittler, Richter, Vollstrecker und Agitator in Sachen Gedanken- und Meinungsäußerungsfreiheit. Foto: Youtube/Spot-Screenshot







