Zwei Freiburger Bekannte von mir haben dieses Schreiben verfasst und bitten darum, den Artikellink an die Bundestagsabgeordneten des eigenen Wahlkreises zu schicken:
Am 13. Februar 2024 stellte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor.
Darin setzt sie sich unter anderem für ein „Demokratiefördergesetz" ein, das die finanzielle Förderung von politisch erwünschten Weltanschauungen verstetigen und echten Pluralismus verhindern würde, und strebt eine weitere Novellierung des Nachrichtendienstrechts an, insbesondere mit dem Ziel, Eingriffsschwellen für den administrativen Verfassungsschutz zu senken und richterliche Kontrollen unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung" abzubauen.
Die Äußerungen der Innenministerin und des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz auf derselben Pressekonferenz lassen klar erkennen, dass es nicht nur um die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität geht, sondern auch darum, bestimmte Anschauungen und Einstellungen zu unterdrücken, die von der aktuellen Bundesregierung missbilligt oder abgelehnt werden.
Besonders besorgniserregend ist die geplante Umsetzung des Digital Services Act der EU durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches Plattformbetreibern die Möglichkeit geben würde, mittels automatischer Inhaltserkennungstechnologien als „kritisch" oder „nachteilig" eingestufte Äußerungen zu löschen.
Nutzer würden dann eher schweigen, als das Risiko einzugehen, als mögliche Störer oder Gefährder der „öffentlichen Debatte" oder der „öffentlichen Sicherheit" eingestuft zu werden.
Insgesamt könnte dies zu einer allgemeinen Atmosphäre der Angst und Unsicherheit führen, welche die für eine Demokratie unerlässliche freie Debatte im Wettbewerb der Meinungen einschränken würde.
Des Weiteren befürchten wir, dass im Rahmen der genannten Pläne kommunale Behörden dazu instrumentalisiert werden könnten, Bürger durch gewerbe-, gaststätten- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu beeinträchtigen.
Durch Einflussnahme auf Kreditinstitute könnten sogar Bankverbindungen und der Zugriff auf Konten beschränkt werden.
Wie das Bundesverfassungsgericht betont hat, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein unverzichtbares Element einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, da es den ständigen geistigen Austausch und den Wettstreit der Ideen ermöglicht:
„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt.
Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt."
BVerfGE 7, 198 [208] vom 15-Jan-1958 (Lüth)
Eine Grenze für Meinungsäußerungen regelt das allgemeine Strafrecht, das insbesondere Beleidigungen und Volksverhetzung verbietet. Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geäußerte Meinungen genießen Grundrechtsschutz.
Auch staats- und regierungskritische oder von der Politik unerwünschte Meinungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Es ist grundrechtswidrig, unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie „Staatswohlgefährdung" missliebige Meinungen untersagen zu wollen.
Sie als Teil der Gesetzgebung sind deshalb aufgefordert, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit abzuwenden.
Wir bitten Sie daher dringend, das „Demokratiefördergesetz" zu verhindern und Übergriffe der Nachrichtendienste auf möglicherweise unbequeme, aber unbescholtene Bürger abzuwehren.
Zudem sind wir als Teil Ihrer Wählerschaft an Ihrer Einstellung zu diesem Thema interessiert und bitte um eine Antwort, die Ihre Haltung zu diesem grundlegenden Thema verdeutlicht.
Anna Schneider, von "Welt-Online" schrieb dazu:
Ein staatlich geförderter Eingriff in die Meinungsbildung
"Grüne und Sozialdemokraten haben da wohl etwas missverstanden: Die Bürger formen den Staat. Und nicht der Staat die Bürger. Insofern wäre eine Demokratie, die eines Demokratiefördergesetzes bedarf, eigentlich ziemlich erbärmlich."
"So forderte die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus – wie in der vergangenen Woche schon die sozialdemokratische Bundesinnenministerin Nancy Faeser – am Montag nach einem Treffen mit Vertretern des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismusprävention die FDP auf, Vorbehalte gegen das Demokratiefördergesetz aufzugeben und dem Vorhaben im Bundestag zuzustimmen wie der Spiegel berichtet."
Jeder hat das Recht, den Staat zu verhöhnen
"Nancy Faeser möchte jeden, der „den Staat verhöhnt“, zum Rechtsextremisten erklären. Und Lisa Paus gegen „Hassrede“ auch unterhalb der Strafrechtsgrenze vorgehen. Dabei könnten die beiden selbsternannten Demokratiesirenen der Ampel die Demokratie nicht einmal retten, wenn sie wollten."
In der FDP-Bundestagsfraktion wächst der Widerstand gegen das Demokratiefördergesetz. Familienministerin Lisa Paus (grüne)fordert nun erneut dessen Verabschiedung. Der Einsatz für Toleranz und gegen Rechtsextremismus brauche eine stabile Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen


Nancy Faeser möchte jeden, der „den Staat verhöhnt“, zum Rechtsextremisten erklären. Und Lisa Paus gegen „Hassrede“ auch unterhalb der Strafrechtsgrenze vorgehen.