Gesellschaft Freunde der Künste
Maike Finnern ruft Lehrkräfte zum Rechtsbruch auf

Maike Finnern ruft Lehrkräfte dazu auf ihre Schüler zu indoktrinieren

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ruft Lehrkräfte dazu auf, sich mit ihren Schülern kritisch mit der AfD zu befassen. Auch zur Teilnahme an Demonstrationen gegen rechts ermuntert sie.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Lehrkräfte in Deutschland aufgerufen, sich im Unterricht kritisch mit der AfD auseinanderzusetzen.

„Die AfD ist eine Partei mit verfassungsfeindlichen Tendenzen. Das dürfen und sollen Lehrerinnen und Lehrer auch im Klassenraum so sagen“, sagte GEW-Chefin Maike Finnern der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“.

„Am besten tun sie das, indem sie konkrete Aussagen und Vorgänge analysieren und mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.

Ich ermuntere Lehrkräfte nicht nur dazu, die Auseinandersetzung mit der AfD auch im Klassenraum zu suchen. Ich rufe sie auch ausdrücklich dazu auf“, betonte Finnern. Mit anderen Worten: Die gute ruft Lehrkräfte dazu auf ihre Schüler zu indoktrinieren.

Die Frau hat nicht alle Tassen im Schrank

Lehrer sind Beamte, und die sind dazu verpflichtet politisch neutral zu sein.

Die Olle sollte mal einen Bick ins Wikipedia machen, bevor sie dazu aufruft: Dazu hier die Rechtsprechung - Da die Forderung, Beamte müssten „diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben“, von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt ist, erfordert das praktische Verständnis des Mäßigungsgebots regelmäßig einen Blick in die hierzu vorhandene Rechtsprechung.

Mit einzelnen Fällen haben sich in der Vergangenheit auch die höheren Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, also Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, beschäftigt, wobei insbesondere der Lehrerberuf Beachtung findet:

Ein Beispiel:

Das Tragen einer Anti-Atomkraft-Plakette durch einen Lehrer während des Schuldienstes verstößt gegen das Gebot der Zurückhaltung bei politischer Betätigung, so ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1990 (BVerwG 2 C 50.88). 

Gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgsgerichts wahrte der Lehrer mit seinem Verhalten nicht das Maß und die Zurückhaltung, zu denen ihn das Mäßigungsgebot verpflichte.

Durch das Tragen der Plakette im Dienst habe er unzulässig sein Amt zur Werbung für seine politische Auffassung gegenüber den Schülern eingesetzt, was dem gesetzlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule widerspreche.

Die Richter gaben der Vorinstanz Recht, die darauf hingewiesen hatte, dass „die Akzeptanz des öffentlichen Schulsystems der Elternschaft, deren Vertrauen in die Objektivität und politische Neutralität der Schule nachhaltig erschüttert würde, wenn sie gewärtig sein müsste, dass Lehrer politische Auseinandersetzungen in die Schule hineintragen und dadurch die ihnen anvertrauten Kinder indoktrinieren“.

Dazu drei Kommetare, die alles Sagen

Wie wär‘s, wenn der GdL-Chef die Lokführer auffordert, AfD-Vertreter nicht mehr zu transportieren?

So so. Als es aber um Grund-, Bürger- und Menschenrechte ging, die eingeschränkt wurden, da durften Lehrer nicht sorglos und guten Gewissens an Demos gegen die Corona-Maßnahmen und gegen die angedrohte Impfpflicht protestieren.... das war ja auch nicht gegen Rechtsextremismus und auch nicht für Demokratie. Aha.

Das ist ja an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten: ein Nicht-Verfassungsorgan, eine Interessensvertretung, man könnte auch „pressure group“ sagen, f o r d e r t Funktionsträger des Staates zur politischen Einflussnahme bei abhängigen Jugendlichen auf - wie auch immer sprachlich kaschiert.

Wie weit sind wir inzwischen gekommen? Noch dreister, wenn diese Geister dann mit „wehret den Anfängen“ auf die Straße gehen.

Wo sind unsere politischen Tugendwächter, die Erben Augsteins, Heinemanns, die Freie Demokratische Partei, die sich als Hüter der individuellen Freiheit administrativen Übergriffen verkauft??

Noch schlimmer: es lässt tief blicken für den Zustand unseres Gemeinwesens, wenn Akteure solchen Ansinnens offenbar damit rechnen können, dass ihnen politisch und juristisch nichts passieren wird.

Und noch so ein Depp meldet sich zu Wort

Der Berliner katholische Erzbischof Heiner Koch hält es für „nicht nachvollziehbar“, dass katholische Christen Mitglieder in der AfD sind.

Evangelische und katholische Kirche starten Sanktionen gegen Amtsträger, die für die AfD aktiv sind. Diese Vorgänge sind heikel, provozieren sie doch Vorwürfe, eine demokratisch gewählte Partei rigide auszugrenzen.

Jetzt würde mich mal interessieren wer in Berlin überhaupt noch Kirchensteuer zahlt?

Der erste Fall ist schon eingetrten

Die Beschlüsse sind gefasst. Nun geht es an die Umsetzung. Nachdem die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) Ende Februar „die Positionen extremer Parteien wie der AfD“ für „nicht vereinbar mit christlichen Werten und mit der Verfassung unserer Kirche“ erkärt hatte, entzog der EKM-Kirchenkreis Egeln in Sachsen-Anhalt am 15. März dem Pfarrer Martin Michaelis die Verantwortung für den Pfarrbereich Gatersleben. Michaelis hatte am 9. März der Kirche mitgeteilt, dass er bei der Stadtratswahl in Quedlinburg als Parteiloser für die AfD kandidieren werde.

Anfang März wandte sich laut Saarländischem Rundfunk die Pfarrei Sankt Marien in Neunkirchen ans zuständige Bistum Trier mit der Forderung, den AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert vom Amt als Kirchenratsmitglied in der Gemeinde auszuschließen.

Das erinnert mich an Hetzjagden