Gesellschaft Freunde der Künste
Die Kuckuckseier

Die Kuckuckseier im Grundgesetz - Wie sicher ist ihr Vermögen? Enteignungen der Bürger

Wir sind der Frage nachgegangen, ob Enteignungen in Deutschland möglich sind, und was das Grundgesetz dazu sagt.

Sie werden überrascht sein.

Die Berliner Linke will nach ihrem Erfolg bei der Abgeordnetenhauswahl im September 2026 rund 240.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne (mit mehr als 3.000 Wohnungen) über den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen vergesellschaften.

Etwa 220.000 bis 240.000 Wohnungen sollen in öffentliche Hand bzw. Gemeineigentum überführt werden.

Rechtsgrundlage: Die Partei beruft sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden in Gemeineigentum erlaubt.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte ein Bundesgesetz an, das Enteignungen auf Landesebene verbieten soll; die Bundesjustizministerin und Verfassungsrechtler zweifeln allerdings an der Verfassungsmäßigkeit eines solchen Bundesverbots. 

Auch das ist mal wieder von Friedrich Merz ein Griff in die Kloschüssel, genau wie seine Ankündigungen und Versprechungen.

Kuckucksei Nr. 1: die Einschränkung des Rechts auf Eigentum.

Zunächst Artikel 14:

„(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.

Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“

Absatz 1 lässt praktisch jede Einschränkung des Eigentums zu, wenn sie nur durch „Gesetze bestimmt“ ist.

Absatz 2 ist ein „Gummiparagraph“. „Eigentum verpflichtet“ – wozu? Man könnte meinen, dass der zweite Satz diese Frage beantwortet; doch das „soll“ ist kein „muss“ und widerspricht einer „Verpflichtung“; zudem ist das „Wohl der Allgemeinheit“ ein unbestimmter Begriff.

Absatz 3 ist die Grundlage der von der Linken in Berlin geforderten Enteignung von Wohnraum. Auch hier ist wieder vom „Wohl der Allgemeinheit“ die Rede.

Die Linken begründen ihre Forderung nach Enteignung damit, dass dann die Mieten sinken würden. Doch erstens würde das nur dem Wohl der jeweils betroffenen Mieter dienen, nicht der „Allgemeinheit“.

Zweitens hat sich der Staat immer als schlechter Wirtschafter erwiesen, und mittelfristig dürften die Nachteile einer Enteignung die Vorteile übersteigen, so dass von einem „Wohl“ keine Rede mehr sein kann.

Man denke nur an die verfallenen Wohnungen in der DDR und anderen sozialistischen Staaten mit günstigen, aber marktwidrigen Mieten. Es bleibt freilich das hier interessierende Problem, dass das Grundgesetz Enteignungen prinzipiell erlaubt.

Artikel 15 erscheint danach eigentlich überflüssig:

„Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“

Da Artikel 14 Enteignungen schon generell erlaubt, hätte es der separaten Erwähnung von „Grund und Boden, Naturschätze[n] und Produktionsmittel[n]“ nicht bedurft.

Beide Artikel jedenfalls ermöglichen in letzter Konsequenz die Einführung einer sozialistischen, wenn nicht gar kommunistischen Planwirtschaft.

Kuckucksei Nr. 2: Steuern und Abgaben.

Artikel 106 regelt, welche Steuern und Abgaben dem Bund und welche den Ländern zustehen. Man könnte hier viele Kuckuckseier zählen, aber fassen wir es der Einfachheit halber zu einem einzigen zusammen, das da heißt:

Steuern und Abgaben (ohne die bereits besprochenen Zwangsversicherungen). Auch die im besagten Artikel an erster Stelle genannten Zölle sind im Prinzip Steuern, nämlich solche, die auf die Einfuhr von Waren anfallen.

Neben all jenen Zwangseintreibungen, die regelmäßig erhoben werden und daher „Alltag“ für uns geworden sind, finden sich unter 5. „die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben“.

Demnach ist es jederzeit möglich, Bürger über die bereits regelmäßig abgepressten Zahlungen hinaus zur Ablieferung eines Teils ihres Vermögens zu zwingen.

Kuckucksei Nr. 3 Der Lastenausgleich - Enteignungen

Der „Lastenausgleich“ ist eine spezielle Abgabe, die zunächst nach dem Krieg erhoben wurde und zum Ziel hatte, „Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder besondere andere Nachteile erlitten hatten, eine finanzielle Entschädigung zu gewähren“ (wikipedia).

Das entsprechende Gesetz wurde erst drei Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes beschlossen, d.h. 1952.

Von den anderen Steuern und Abgaben unterscheidet sich der Lastenausgleich dadurch, dass er die Menschen der Hälfte ihres Besitzes beraubte und daher über 30 Jahre abgezahlt werden konnte:

„Die Abgabe belief sich auf 50 % des berechneten Vermögenswertes und konnte in bis zu 120 vierteljährlichen Raten, also verteilt auf 30 Jahre, in den Ausgleichsfonds eingezahlt werden.“

Das Lastenausgleichsgesetz besteht mit Änderungen bis heute, so dass es jederzeit reaktiviert werden kann.

Es ist eine Hintertür, ohne welche die Regierung die exzessive Verschuldung vermutlich nicht betrieben hätte, denn es erlaubt, einen drohenden Staatsbankrott durch eine Teilenteignung der Vermögenden abzuwenden.

Steuern und Abgaben, bis hin zu einmaligen Vermögensabgaben und einem „Lastenausgleich“ sind zwar im Grundgesetz geregelt, aber auch sie sind nicht zwingend vorgeschrieben.

Freilich bedienen sich unsere Politiker bereitwillig an den vom Grundgesetz bereitgestellten Möglichkeiten, den Bürger zu schröpfen.

Nur die AfD will das aus dem Grundgesetz streichen, alle anderen Parteien wollen es beibehalten.

PS: Das betrifft auch ihre private Immobilie, und alle ihre weiteren Vermögenswerte

Von daher gilt jetzt: Schaffen sie ihr Vermögen ins Ausland.

 

Daher dürfen wir niemals Artikel 146 vergessen:

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Wir brauchen eine neue, freiheitliche Verfassung.

Das Grundgesetz ist ein Provisorium. Es kann jederzeit durch eine vom Volk mehrheitlich genehmigte Verfassung ersetzt werden.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten eine vorübergehende Nachkriegsordnung schaffen und mussten sich dabei den Vorstellungen der Besatzungsmächte unterordnen.

Es war gewiss nicht ihre Absicht, dass dieses Grundgesetz nach einem ganzen Menschenalter – und der Wiedervereinigung! – immer noch gelten soll.

Es gibt viele Länder, die ganz ohne eine Verfassung auskommen; indes fordert der Wortlaut des Artikels 146, dass das Grundgesetz durch eine Verfassung ersetzt wird – eine ersatzlose Abschaffung ist nicht vorgesehen.

Eine solche neue Verfassung sollte nur das Notwendigste regeln. Der Begriff der Menschenwürde sollte durch die Unantastbarkeit von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum ersetzt werden. 

Schuldenaufnahmen der öffentlichen Hand sollten untersagt werden.

Bitcoin ist der Anfang – wenn Gold folgt, sind die Deutschen die Verlierer

Die Besteuerung von Kryptogewinnen soll neu geregelt werden. Doch Bitcoin ist nur der Anfang. Denn es geht um mehr. Die Verlässlichkeit staatlicher Regeln und der Schutz des privaten Wohlstands stehen infrage.

Das gelbe Metall gehört seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Formen privater Vermögenssicherung – eine Lehre aus zwei Währungskrisen des 20. Jahrhunderts, in denen das gesetzliche Zahlungsmittel wertlos oder nahezu wertlos wurde.

Der Staat unterscheidet bisher zwischen langfristigem Vermögensaufbau und kurzfristiger Spekulation. Wer aus den Wirtschaftsgütern binnen zwölf Monaten einen Gewinn erzielt, muss den versteuern, und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Nach einem Jahr fallen bisher keine Steuern mehr an.

Und das will Lars Klingbeil jetzt kippen

Im Klartezt: Sie sind dann im Durchschnitt 40 Prozent ihres goldes los.

Fazit: Das Vermögen der Deutschen, ist vor dem Zugriff des Staates nicht mehr sicher. Die Schuldenbombe wird über kurz oder lang platzen. Und dann sind sie ihr Vermögen los. Das Haus, die Wohnung, und ihr Gold.