Gesellschaft Freunde der Künste
Skrupel der Kartellparteien

Demokratiefeindliche- Umtriebe in Niedersachsen gegen die AfD

Die Feinde der Demokratie sitzen in der SPD, den Linken, und den Grünen, und sogar teilweise in der CDU/CSU

Wer immer noch glaubt, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der möge zur Kenntnis nehmen, dass nun sogar die Sonderberichterstatterin der UN den Bundesverfassungsschutz rügt:

Dessen Richtlinien seien „mit internationalen Rechtsstandards nicht vereinbar", da sie „zur Einschränkung und Unterdrückung der Meinungsfreiheit führen" können.

"Die UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, Irene Khan, hat im Frühjahr 2026 Deutschland besucht, um einen Bericht über den Stand der Meinungsfreiheit zu verfassen. Dieser wurde nun dem UN-Menschenrechtsrat vorgelegt.

Das Fazit ist bedrückend, denn Khan übt scharfe Kritik an den Institutionen, allen voran am Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Für besonders besorgniserregend hält Khan dabei die Arbeitsmethodik des BfV. Dabei geht es vorrangig um den von der Behörde verwendeten Begriff „Extremismus“.

Dieser besitze „keine rechtliche Definition, obwohl er die Grundlage für Einstufungen durch die Behörde bildet“. Dies habe „tiefgreifende Auswirkungen“ auf die Rechte von Personen und Organisationen."

Mit steigenden Umfragewerten für die AfD sinken die Skrupel der Kartellparteien gegenüber demokratiefeindlichen Maßnahmen.

Da ein Verbotsverfahren aussichtslos erscheint, versucht man immer mehr AfD-Politikern das passive Wahlrecht zu entziehen – aber nicht etwa durch Gerichte, wie es eigentlich vorgesehen ist, sondern indem Wahlausschüsse – die natürlich mehrheitlich mit Vertretern des Parteienkartells besetzt sind – AfD-Kandidaten nicht zulassen.

Da kommen die von der UN gerügten Richtlinien des Verfassungsschutzes gerade recht.

Nachdem Joachim Paul bereits letztes Jahr von der OB‑Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen wurde (inzwischen von zwei gerichtlichen Instanzen bestätigt!), wurde Martin Sichert am Dienstag von der Landratswahl Friesland ausgeschlossen.

Ein oder zwei Tage später Reinhild Goes von der Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg sowie der parteilose Eugen Nazarenus in Weener, da er „'Reichsbürger-typische[n]' Ansichten [...] verbreitet habe."

Solch undemokratisches Vorgehen hat allerdings heftigen Gegenwind verursacht, und zwar nicht nur von den alternativen Medien, sondern auch von Systemmedien und Juristen.

Dem vermutlich ist es zu verdanken, dass in den jüngsten Prüfungen Jessica Schülke (Hannover), Robert Preuß (Gifhorn), Dirk Hüge (Hameln) und Lukas Albrecht (Holzminden) zugelassen wurden.

Noch offen sind die Verfahren gegen Thorsten Moriße (Wilhelmshaven), Stephan Bothe (Lüneburg), Adrian Maxhuni (Bersenbrück), Florian Meyer (Fürstenau) und Martina Hartschwager (Artland).

Alle diese Prüfungen beziehen sich, wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, auf Niedersachsen, wo die rot-grüne Landesregierung das Kommunalwahlgesetz eigens geändert hat, um solche Stasi-Methoden zu ermöglichen und sich die Konkurrenz vom Halse zu halten.

Ein solches Demokratieverständnis unterscheidet sich nicht mehr von dem der Antifa, den von „unserer Demokratie" finanziell geförderten Schlägertruppen.

Institutionelle und körperliche Gewalt gehen Hand in Faust, um das globalsozialistische Kartell an der Macht zu halten.

Und jetzt passt mal auf, woher der Wind weht.

Eine Grün-Links geführte NGO kommt zum Einsatz, um die AfD zu diffamieren.

Gesellschaft für Freiheitsrechte - Gutachten für NGO stuft AfD als verfassungswidrig ein.

Die AfD erfüllt einem Gutachten zufolge mehrere Kriterien der Verfassungswidrigkeit. Sie verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Ausarbeitung der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde.

Der Verein will zwar keine Empfehlung bezüglich eines Verbotsverfahrens aussprechen, hält es aber für wahrscheinlich, dass ein solcher Schritt Erfolg hätte.

Das juristische Gutachten komme zu dem „eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, sagte Bijan Moini von der GFF in Berlin.

Ein AfD-Verbotsantrag hätte deshalb „nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg“. Unter Moinis Leitung hatte ein achtköpfiges Team von vier Juristen, einer Sozialwissenschaftlerin, einem Ethnologen und einem Datenanalyst innerhalb von 13 Monaten die 1500-seitige Analyse erstellt.

Diese gehe davon aus, dass die AfD nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ziele, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen“, hieß es weiter.

Alles Grüne

Der ehemalige Netzpolitiker und Autor Malte Spitz ist der Generalsekretär der GFF und leitet die operative Geschäftsstelle in Berlin. 

Malte Spitz war von 2004 bis 2006 politischer Bundesgeschäftsführer der Grünen Jugend und war 2006 bis 2013 Beisitzer im Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen und von 2013 bis 2022 im Parteirat von Bündnis 90/Die Grünen.

Im Mai 2022 wurde Spitz von Bundespräsident Steinmeier für fünf Jahre als Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates ernannt.

Er lebt in Berlin und ist mit der Grünen-Politikerin Silke Gebel verheiratet. Sie ist seit 2013 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Von 2016 bis 2023 war sie dort Vorsitzende der Grünen-Fraktion.

Projektleiter der Studie ist Bijan Moini, der für eine Berliner Wirtschaftskanzlei  die asylrechtliche Pro-bono-Praxis aufbaute.

Anmerkung:

Asylrechtliche Pro-bono-Praxis umfasst die unentgeltliche rechtliche Beratung und Vertretung von Asylsuchenden durch Kanzleien, Vereine oder NGOs.

Noch Fragen?