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Der Witz des Tages - Ministerpräsiden Daniel Günther war jetzt als Privatperson bei Lanz

Ist Daniel Günther eine Knall, oder Wundertüte?

Ministerpräsident Daniel Günther polarisierte in der Sendung „Markus Lanz“ mit Äußerungen zum Online-Portal „Nius“.

Dessen Anwalt forderte das Land Schleswig-Holstein zu einer Unterlassungserklärung auf. Die Staatskanzlei lehnte das ab. Nun liefert ihr Anwalt die Begründung.

Der Anwalt des Online-Portals „Nius“ Joachim Steinhöfel forderte zudem das Land Schleswig-Holstein zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf.

Nicht als Ministerpräsident, als Privatperson?

Nun liefert das Land Schleswig-Holstein eine neue Erklärung, wie die Aussagen seines Ministerpräsidenten, mit denen er unter anderem ihm unliebsame Medien wie „Nius“ als Feinde bezeichnete, in der Sendung zu verstehen seien.

Günther habe diese gar nicht als Ministerpräsident des Landes geäußert, sondern als Privatperson.

Alleine deshalb seien die von Steinhöfel erhobenen Unterlassungsansprüche gegen das Land Schleswig-Holstein nicht zulässig, so die Argumentation in einem Anwaltsschreiben an das Verwaltungsgericht des Landes, das WELT vorliegt.

Nun offenbart die Staatskanzlei ihre Verteidigungsstrategie.

Wolfgang Ewer von der Kanzlei Weißleder Ewer, die in der Sache das Land Schleswig-Holstein vertritt, beantragt beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, Steinhöfels Antrag gegen das Land abzuweisen.

In dem Schreiben, das WELT vorliegt, argumentiert Ewer, dass ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch zwar bestehen könne, wenn ein Regierungsmitglied in seiner amtlichen Funktion grundrechtlich geschützte Positionen von Trägern des betroffenen Grundrechts – in dem Fall „Nius“ – verletze.

Dies sei hier aber nicht der Fall.

Zwar stellte Günther selbst während der Lanz-Sendung klar: „Ich bin nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“ Doch genau das bestreitet der Anwalt des Landes Schleswig-Holstein nun.

Anreise mit Dienstwagen und LKA

Zudem wird behauptet, Günthers Äußerungen seien erfolgt, ohne staatliche Ressourcen in Anspruch zu nehmen. Auch das treffe laut „Nius“-Anwalt Steinhöfel nicht zu.

So sei die Anreise zum Studio mit dem Dienstwagen und unter dem Schutz des Landeskriminalamtes (LKA) erfolgt.

„Wer als Hoheitsträger mit staatlicher Logistik und Sicherheitsstufe anreist, kann nicht behaupten, vor Ort als reiner Privatmann zu agieren.“

Steinhöfel: Land flüchtet in Formalien, weil es in der Sache keine Chance sieht

Für Steinhöfel ist der Grund für diese Kehrtwende klar: „Das Land flüchtet in eine formale Position, weil es in der Sache keine Chance sieht.“

Wenn in der Sendung die Privatperson Günther und damit nicht der Ministerpräsident gesprochen habe, seien zivile Gerichte zuständig und nicht das Verwaltungsgericht zuständig.

Ziel der Argumentation sei es schlicht, seinen Eilantrag als unzulässig abweisen zu lassen. „Irgendeine Beweisführung für die Behauptung, die Berichterstattung sei ‚faktenfrei‘, wird nicht angetreten“, merkt Steinhöfel an Stattdessen flüchte man sich aus der staatlichen Bindung an das Sachlichkeitsgebot in die private Meinungsfreiheit.

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Streit um Pressefreiheit: Daniel Günther sorgt mit Aussagen zu Medien für Kritik | RTL WEST