Einmal „plötzlicher Herztod", zweimal ohne Nennung der Ursache (siehe die Rubrik „Plötzlich und unerwartet").
Beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wurde nun offiziell Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen der Massenimpfungen eingereicht, in deren Folge die Übersterblichkeit so stark angestiegen ist.
A propos: Schauen Sie, wie sich der Gesundheitsminister hier herausredet! Auf die Frage eines AfD-Abgeordneten (wer sonst, die anderen Parteien kümmert es ja nicht) nach den nachgewiesenen DNA-Verunreinigungen in den mRNA-Impfstoffen antwortet er:
„Sie wiesen auf die Verunreinigungen in der DNA der Impfstoffe hin. Die Impfstoffe werden mit RNA hergestellt und nicht mit DNA." – Merken Sie, wie er dem Fragesteller das Wort im Munde herumdreht?
Der sprach nicht von verunreinigter DNA, sondern von Verunreinigungen mit DNA. Ja, die Impfstoffe „werden mit RNA hergestellt und nicht mit DNA" – so sollte es sein.
Aber die DNA darin wurde nachgewiesen, und das ignoriert Lauterbach komplett. Möge auch er sich bald vor Gericht verantworten müssen.
Fast vier Jahre nach dem Beginn der Corona-Krise muss man festhalten: Eine Aufarbeitung bleibt aus. Niemand wird zu Verantwortung gezogen.
Was gibt’s eigentlich Neues zu Corona? Während die Kampagnen zur Auffrischungsimpfung laufen, veröffentlicht die Europäischen Arzneimittelagentur EMA Ende November einen Brief zur Corona-Impfung von Pfizer und Moderna.
Dass die neuartigen mRNA-Impfstoffe weder vor Ansteckung noch Übertragung verlässlich schützenund ernste Nebenwirkungen verursachen können, sei von Anfang an bekannt gewesen, gibt die EMA unumwunden zu.
Weil das oft anders behauptet wurde, hatten ein paar Abgeordnete des EU-Parlaments nachgefragt.
Unklar ist außerdem, was Aufarbeitung – juristisch, politisch oder intellektuell? – eigentlich meint. Geht es um die Verstrickungen von Regierungen, Experten und Pharmaindustrie, wie bei den Geheimdeals zwischen Pfizer und der EU? Fragt Jakob Hayner
Wird die CDU/CSU nun doch gegen eine erneute Aussetzung der „Schuldenbremse" klagen? Die AfD könnte es offenbar nicht: Wie Peter Boehringer erklärt, wäre das wohl nur wieder durch eine Normenkontrollklage möglich – aber dazu sind 25 Prozent der Stimmen der Bundestagsabgeordneten notwendig, und das sind mehr als doppelt so viele wie die Abgeordneten der AfD.
Von sich aus wird das Bundesverfassungsgericht nicht tätig.
Verfassungswidrig war nicht nur die Umwidmung geplanter Schulden, verfassungswidrig wäre nicht nur höchstwahrscheinlich eine weitere Aussetzung der „Schuldenbremse", verfassungswidrig ist vermutlich auch die Grundsteuerreform (die wiederum wegen Verfassungswidrigkeit der alten Bestimmungen notwendig wurde).
Am 23. 11. hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz „entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
Ein Kanzler und eine Regierung, die derart einen Kampf gegen das Recht führen, müssen natürlich um so mehr zum „Kampf gegen Rechts" aufrufen, um von ihren eigenen Verbrechen abzulenken.
Doch nicht die AfD gefährdet unsere Verfassung und Demokratie, sondern die Regierungsparteien sind es selbst.
Was ist noch von „Demokratie" übrig, wenn Kanzler und Regierung ebenso wie die meisten der von ihnen getroffenen Entscheidungen von der Mehrheit des Volkes abgelehnt werden?
Klaus Miehling


Nachgewiesene DNA-Verunreinigungen in den mRNA-Impfstoffen. Foto: Youtube/Spot-Screenshot



