Gesellschaft Freunde der Künste
Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland

Kark Lauterbach dominierte den Corona-Expertenrat

So wie es aussieht, hat Karl Lauterbach einen regelrechten Corona-Terror angezettelt. Protokolle aus dem Bundeskanzleramt belegen, wie Gesundheitsminister Lauterbach seinen Expertenrat dominierte.

Er setzte durch, dass Heranwachsende per „Furchtappell“ zum Impfen aufgefordert wurden – und befürwortete, dass die Runde auf ein abschließendes „Lessons Learned“ verzichtete, wie "WELT-Online berichtete.

Am 29. August 2022 kam der Corona-Expertenrat der Bundesregierung zu seiner 27. Sitzung zusammen. Es ist eine ganz besondere Zusammenkunft hinter verschlossenen Türen, an die sich einige Mitglieder bis heute detailscharf erinnern.

Die Runde hat an diesem Tag hohen Besuch, Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist anwesend sowie Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD), beide als Gäste.

Lauterbach macht vor der Runde klar, wie er Jugendliche und junge Erwachsene zu zusätzlichen Impfungen bewegen will:

Er plant, sie mit einem „Furchtappell“ in Schrecken zu versetzen, der „jüngere Personen für die Folgen einer Long Covid Infektion sensibilisiert“.

Anmerkung:

In einem Furchtappell enthaltene (verbale und/oder nonverbale) Botschaften sollen beim Empfänger Furcht auslösen und sollen Einstellungs- oder Verhaltensänderungen herbeiführen. 

Amtshaftung: Klagen eingereicht

Klägeranwälte, die mutmaßliche Opfer von Corona-Impfschäden vertreten, verklagen nun auch den Staat auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

An diesem Montag würden die ersten Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Amtshaftung bei den Landgerichten Detmold und Gera erhoben, kündigte Rechtsanwalt Christoph Hamann von der Kanzlei Steinbock & Partner an.

Und das steht auf der Seite der Bundesregierung:

Impfung nur nach ärztlicher Aufklärung

Geimpft werden darf nur nach einer ärztlicher Aufklärung. Die Vorteile und die Nachteile einer Impfung müssen erklärt werden. Eine Impfung muss aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Es darf nicht geimpft werden, wenn der Grund soziale Teilhabe ist.

Soziale Teilhabe ist zum Beispiel:

auf eine Feier gehen. an einer Veranstaltung teilnehmen. in den Urlaub fahren.

Nur, eine ärztliche Aufklärung hat es nie gegeben, und die allermeisten haben sich ja nur Impfen lassen, um wieder feiern zu dürfen, und in den Urlaub zu fahren.

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