Ich habe schon verschiedentlich auf das Grundproblem der Demokratie hingewiesen, wenn zwei Wölfe und ein Schaf über das Mittagessen abstimmen.
Deshalb sollten kollektive Entscheidungen nur dann getroffen werden, wenn es nicht anders möglich ist. Es gibt auch den Vorschlag, dass nur diejenigen wahlberechtigt sein sollten, die als Nettozahler zum Staatshaushalt beitragen. Markus Krall hat das in diesem Gastkommentar näher ausgeführt. Unter anderem schreibt er:
„Dieser Fehler liegt darin begründet, dass dem Staat und damit der politischen Klasse keine Grenzen gesetzt sind bei der Besteuerung der Leistungsträger und der Umverteilung zugunsten der eigenen Klientel.
In jedem Wahlzyklus machen die Politiker ihren Wählern Versprechungen auf Wohltaten, die nicht sie selbst bezahlen müssen, sondern die von denen bezahlt werden müssen, die man nachhaltig in eine Minderheitenposition gedrückt hat."
Staatsgeld nicht für alle
Konkret lautet Kralls Vorschlag, „Dass jeder, der wählen geht, sich am Beginn jeder Legislaturperiode für die nächsten vier Jahre entscheiden soll, ob er Staatsgeld in Empfang nimmt oder ob er sein Wahlrecht ausübt."
Ist das „undemokratisch"? Vielleicht. Aber man muss sich erstens klarmachen, dass die Zahl der Wahlberechtigten immer kleiner ist als die Zahl des Staatsvolkes, geschweige denn der ganzen Bevölkerung.
Eine starre Altersbeschränkung, wie wir sie haben, ist gewiss undemokratischer als der Vorschlag von Markus Krall, weil sie individuelle Unterschiede nicht berücksichtigt und jedem unterstellt, pünktlich an seinem 18. Geburtstag – und erst dann – die erforderliche Reife und das erforderliche Wissen für eine verantwortliche Wahlentscheidung zu besitzen.
Während er als Straftäter meist nach dem milderen Jugendstrafrecht behandelt wird, weil er angeblich noch nicht die Reife besitzt, zwischen Gut und Böse unterscheiden zu können..
Auftragsdiebstahl
Zweitens bedeutet Demokratie nach dem jetzigen System, dass Wähler Parteien beauftragen können, das Eigentum der Leistungsträger zu stehlen und an sie umzuverteilen.
Das ist nichts anderes als ein Auftragsdiebstahl. Niemand hat das Recht, über die Verwendung fremden Eigentums zu entscheiden – erst recht nicht, wenn er selbst davon profitiert.
Je stärker die AfD wird, desto krimineller werden die Methoden ihrer Gegner. Die Angriffe auf Weidel (geplant) und Chrupalla (ausgeführt) haben nicht etwa zu Entsetzen und zu einem Aufruf zum Kampf gegen Linksextremismus bei den anderen Parteien oder bei den Leitmedien geführt, sondern schwanken zwischen betretenem Schweigen und offener Häme.
Die offenbar einzige Ausnahme war der grüne Landwirtschaftsminister Cem Özdemir. Schaden wird man der Partei auf diese Weise aber nicht; eher im Gegenteil. David Berger hat eine sehr überzeugende Vermutung geäußert:
Da eine Einstichstelle bei Chrupalla festgestellt wurde, aber keine schädlichen Substanzen nachgewiesen werden konnten, dürfte es sich um das in Diskotheken (!) verbreitete „Needle Spiking" handeln.
Er zitiert den Deutschlandfunk: „Needle Spiking passiert meist beiläufig im Gedränge auf dem Dancefloor. Die Opfer merken die Wirkung schnell – doch anschließend ist es oft zu spät, um noch Substanzen im Blut oder Urin nachzuweisen."
Blutspuren an Chrupallas Kleidung stimmen offenbar mit Einstichstelle überein
Blutspuren an der Kleidung, die Tino Chrupalla bei einem abgebrochenen Wahlkampfauftritt trug, stammen laut einem Gutachten von dem AfD-Chef.
Zum Fall der abgebrochenen Wahlkampfveranstaltung von AfD-Chef Tino Chrupalla vergangene Woche gibt es neue Erkenntnisse.
Ein Gutachten hat ergeben, dass ein Blutfleck an Chrupallas damaliger Kleidung mit einer Einstichverletzung korrespondiert. Das teilte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt mit, die in dem Fall die Ermittlungen leitet.
Und was macht die "Tagesschau" daraus
Ein Blutfleck, ein Verdacht - aber kein Beweis titelt sie


Blutspuren an Chrupallas Kleidung stimmen offenbar mit Einstichstelle überein. Foto: Youtube/Spot-Screenshot



