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VIER PFOTEN begrüßt Urteil

Kriminelle Welpenhändlerin - Tierheim-Mitarbeiterin muss für zweieinhalb Jahre in Haft

 Vor dem Amtsgericht in Landsberg am Lech wurde heute der Welpenhändlerin Beate T. der Prozess gemacht. Der Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug in acht Fällen.

Die Angeklagte Beate T. hatte vorgeblich reinrassige Bolonka-Zwetna-Welpen und andere Rassehunde aus angeblich eigener Zucht in Deutschland verkauft.

Tatsächlich handelte es sich zum Teil um Mischlinge, die größtenteils krank und mit Parasiten verseucht waren. Ein Welpe war gestorben.

Die Angeklagte wurde vom Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung sowie eine Geldstrafe verurteilt.

Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN begrüßt das Urteil als wichtigen Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel.  

„Dieser Fall zeigt, dass der illegale Welpenhandel direkt vor unserer Haustür stattfindet. Die Angeklagte macht sich in den Sozialen Netzwerken stark für schwer vermittelbare Hunde und sie arbeitet seit 2021 sogar im Tierheim als Tierpflegerin.

Welpensuchende wendeten sich an sie, in dem Glauben, bei einer familiären, seriösen Züchterin zu kaufen. Umso schockierender, dass Beate T. in Wahrheit zum Teil kranke Welpen aus dubiosen Quellen verkaufte“, sagt Saskia Dauter, VIER PFOTEN Expertin für den illegalen Welpenhandel.  

Kriminell: Angeklagte förderte ein tierverachtendes System

Die Angeklagte Beate T. handelte schon seit über zehn Jahren mit verschiedenen Rassehunden. Trotzdem stand sie heute wegen dem betrügerischen Handel mit Welpen vor Gericht.

Wie sich im Prozess herausstellte, verkaufte Beate T. in mehreren Fällen Mischlinge als Rassehunde. Schlimmer noch: Einige der verkauften Welpen waren mit Giardien, Darmparasiten, verseucht und wenigstens ein Welpe war beim Verkauf an Zwingerhusten erkrankt.

Staatsanwalt Küffer legte der Angeklagten „extrem kriminelles und professionelles Vorgehen" zur Last. Beate T. hätte mit ihrem Handeln ein „tierverachtendes System gefördert." 

Für die Staatsanwaltschaft sprachen viele Indizien dafür, dass die Hunde zudem nicht aus der hauseigenen Zucht, sondern aus Tschechien stammten.

Im Schlussplädoyer forderte er zwei Jahre und acht Monate Haft ohne Bewährung. Das Amtsgericht verurteilte Beate T. schließlich zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung, sowie eine Geldstrafe von 8.290 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN war bei dem Prozess vor Ort und ist erfreut über das Urteil: „Es ist ein Sieg, dass diese gewissenlose Welpenhändlerin enttarnt und verurteilt wurde.

Aber wie der Prozess auch gezeigt hat, handelte Beate T. nicht allein, sondern sie ist Teil eines Netzwerkes. Der illegale Welpenhandel ist ein Millionengeschäft, an dem Kriminelle aus allen Gesellschaftsschichten beteiligt sind.

Wir brauchen dringend eine bessere Gesetzeslage, die dem illegalen Welpenhandel energisch entgegenwirkt. Die Bundesregierung muss dringend das deutsche Tierschutzgesetz verbessern und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen einführen, damit deren Herkunft jederzeit nachvollziehbar ist.

Zusätzlich muss eine Identitätsprüfung für Anbietende von Tieren auf allen Verkaufs- und Kleinanzeigenplattformen verpflichtend sein. Nur so können Kriminelle zurückverfolgt und auch für eine Strafverfolgung herangezogen werden“, so VIER PFOTEN Mitarbeiterin Saskia Dauter.