Gesellschaft Freunde der Künste
Der Rechtsmissbrauch von Nancy Faeser

Der Staatsstreich in Sachen Pressefreiheit von Nancy Faeser, durch das „Compact“-Magazin verbot

Der Staatsstreich in Sachen Pressefreiheit, Aushebung des Grundgesetzes von Nancy Faeser. Innenministerin Nancy Faeser hat das rechtslastige „Compact“-Magazin verboten und beruft sich dabei auf das Vereinsgesetz. Nur, Compact“ ist kein Verein, sondern eine GmbH.

Die Sache ist mehr als heikel und brisant: Setzt sich die Logik von Faeser durch, kann sie jederzeit jedes andere Medium nach Belieben und ohne Gerichtsbeschluss verbieten lassen.

Und damit Artikel 5 des Grundgesetzes – Pressefreiheit – ad absurdum führen.

Wenn Faeser jetzt durchkommt mit ihrer Dreistigkeit – was hindert sie dann daran, genauso in anderen Sachen auf die Verfassung zu pfeifen und alles, was ihr nicht passt, einschließlich Parteien wie die AfD, einfach zum Verein zu erklären und zu verbieten?

Besonders bestürzend: Die linke Presse und Politik feiert das Verbot von „Compact“. Schreibt reitschuster.de

Nur Kubicki stellt berechtigte Einwände

Dunja Hayal und Grünen-Chef Nouripour sind am juben, nur Bundestagsvizepräsident Kubicki von der FDP schreibt auf Twitter zu dem Vorgang: „Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen.

Der Satz von Nancy Faeser: ‘Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten‘, ist daher problematisch.

"Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.“

Rupert Scholz übt scharfe Kritik

Auch der Verfassungsrechtler und frühere CDU-Verteidigungsminister Rupert Scholz übte scharfe Kritik an Faesers Entscheidung. Er spricht von einer Beschädigung des Rechtsstaats.

Zum Schluß schreibt Boris Reitschuster noch: 

Es wirkt so, als sähen die handelnden Personen ständig im Handbuch von KGB und Stasi nach.Es wirkt so, als sähen die handelnden Personen ständig im Handbuch von KGB und Stasi nach.

Und wieder mal der Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz hatte das „Compact“-Magazin als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Nun hat das Ministerium von Nancy Faeser (SPD) die Publikation verboten. 

Das Bundesinnenministerium (BMI) begründete den Schritt damit, dass sich die Organisation „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ richte. 

Die Reaktion der AfD ließ nicht lange auf sich warten. Die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sei „ein schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit“, sagten die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Erklärung.

Ein Presseorgan zu verbieten, sei „eine Verweigerung von Diskurs und Meinungsvielfalt“. Faeser missbrauche damit ihre Kompetenzen, „um kritische Berichterstattung zu unterdrücken“.

Und Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Hans-Christoph Berndt, mahnte: „Abweichende Meinungen werden unterdrückt, Medien verboten“, teilte Berndt, der auch Fraktionschef im Landtag ist, mit.

Wer kritische Medien verbiete, tue dies „nicht zum Schutz der Demokratie, sondern aus Angst vor der Demokratie“. 

Es stellt sich nur noch die Frage, ob wir schon mehr Diktatur oder mehr Demokratie haben.

WELT-Autor Deniz Yücel rückt einiges zurecht

Mit moralischem Rigorismus und hemdsärmeliger Auslegung von Grundrechten kann man Twitterdebatten führen, aber kein Ministerium. Wer dies versucht, schadet der Demokratie mehr, als es das „Compact“-Magazin und dessen schillernder Chefredakteur Jürgen Elsässer je könnten.

Der Verfassungsschutz mag „Compact“ als „gesichert rechtsextrem“ einstufen, das Blatt mag presseethische Prinzipien ignorieren – für ein Verbot zählt etwas anderes.

„Compact“ wurde noch nie wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt – laut eigener Aussage und Erkenntnissen der WELT.

Auch deshalb dürfte eine Klage gegen das Verbot gute Erfolgsaussichten haben.

Spätestens dann hätten „wir“ der Pressefreiheit und dem Vertrauen in die Demokratie einen harten Schlag versetzt – und dem Rechtsextremismus eine Freude bereitet. Das schrieb kein geringerer als WELT-Autor Deniz Yücel

Und er ergänzt: Hierfür wegweisend (und auch im Zusammenhang mit Compact beachtenswert) dieses Urteil des EGMR (Handyside vs UK, 1976):

„Das Recht der freien Meinungsäußerung stellt einen der Grundpfeiler einer solchen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und für die Entfaltung eines jeden Einzelnen.

Vorbehaltlich der Bestimmung des Art. 10 Abs. 2 gilt dieses Recht nicht nur für die günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder unwichtig angesehenen ,Informationen‘ oder ‚Ideen‘, sondern auch für die, welche den Staat oder irgendeinen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen.“

Was für einzelne Aussagen/Beiträge gilt, gilt erst recht für ganze Publikationen/Sender.

2. In den Agenturarchiven stammt der jüngste Hinweis auf einen Rechtsstreit mit „Compact“ aus dem März dieses Jahres. Die Gegenseite damals: die AfD.

Seinerzeit meldete das ARD-Magazin „Kontraste“, die AfD prüfe rechtliche Schritte wegen einer nicht autorisierten Wahlkampagne von „Compact“ zugunsten der AfD.

Auf meine Nachfrage bei der AfD-Pressestelle, was aus der Angelegenheit wurde, erhielt ich heute folgende Antwort:

„Der AfD-Bundesverband hat eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung an die COMPACT Magazin GmbH gesendet, die von Jürgen Elsässer am 3. April 2024 unterzeichnet worden ist.“

Hier ging es allerdings nicht um ein Offizialdelikt wie Volksverhetzung, bei dem die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermittelt. Beste Grüße, Ihr D.Y.

Ein totalitäres System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner verfolgt. A.Solschenizyn

"Compact»-Chefredakteur Jürgen Elsässer sprach von einem ungeheuerlichen Eingriff in die Pressefreiheit und sagte vor Reportern: "Was wir heute in der BRD haben, ist ein undemokratisches Regime, wie es das SED-Regime war".