Gesellschaft Freunde der Künste
Neue EU-Richtlinie

W.A.F. Institut: Das Ende von Gender Pay Gap und Gehalts-Blackbox?

Mit der bevorstehenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie stehen Unternehmen in Deutschland vor einem tiefgreifenden Wandel ihrer Vergütungs- und Informationssysteme.

Ziel der Richtlinie ist es, den Gender Pay Gap zu verringern und die Gleichbehandlung von Frauen und Männern bei der Bezahlung zu stärken.

Gehälter, die bislang häufig intern behandelt wurden, müssen künftig stärker offengelegt, begründet und systematisch dokumentiert werden. Für Betriebsräte bringt das eine neue Rolle mit sich: weg vom reinen Mitbestimmungsgremium, hin zum zentralen Akteur in Fragen der Transparenz und Fairness.

„Viele Unternehmen unterschätzen derzeit noch, wie stark die neuen europäischen Vorgaben in die bestehende Gehaltspraxis eingreifen werden“, sagt Tobias Gerlach, Experte für Arbeitsrecht und Betriebsratsarbeit sowie Referent beim oberbayerischen W.A.F. Institut.

„Es geht nicht nur um mehr Transparenz. Es geht um eine strukturelle Veränderung der gesamten Vergütungssystematik.“

Die EU-Richtlinie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen künftig Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsprozess kommunizieren müssen, Beschäftigte ein erweitertes Auskunftsrecht erhalten und größere Unternehmen regelmäßig über ihre Entgeltstrukturen berichten.

Zudem verschiebt sich im Streitfall die Beweislast zugunsten der Beschäftigten.

Betriebsräte im Zentrum der Veränderung

Für Betriebsräte ergibt sich daraus eine deutlich erweiterte Verantwortung. Sie werden künftig stärker in Fragen der Dateninterpretation, Systemlogik und Gleichbehandlung eingebunden sein.

„Arbeitnehmervertreter werden in vielen Unternehmen erstmals zu Mitgestaltern von Vergütungstransparenz und damit auch von Gehaltssystemen selbst“, so Tobias Gerlach.

Gleichzeitig warnt er vor einer Überschätzung der kurzfristigen Umsetzbarkeit: „Die rechtlichen Anforderungen sind klar formuliert, aber die praktische Umsetzung ist komplex.

Viele Unternehmen verfügen derzeit nicht über die Datenstrukturen, um Gehaltstransparenz überhaupt sauber abzubilden.“

Spannungsfeld zwischen Fairness und Komplexität

Die Reform zielt darauf ab, den Gender Pay Gap zu verringern und mehr Lohngerechtigkeit herzustellen. Gleichzeitig entsteht in der Praxis ein Spannungsfeld zwischen Transparenz, Datenschutz und interner Vergleichbarkeit von Tätigkeiten.

„Das ursprüngliche Ziel ‚gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit‘ ist unbestritten sinnvoll“, erklärt der W.A.F.-Experte.

„Transparenz ist dafür ein wichtiger Schritt. Damit daraus tatsächlich mehr Lohngerechtigkeit entsteht, braucht es aber zusätzlich nachvollziehbare Vergütungssysteme, objektive Bewertungskriterien und eine konsequente Überprüfung bestehender Strukturen.

Transparenz macht Unterschiede sichtbar, beseitigen müssen Unternehmen sie anschließend selbst.“

Wachsende Bedeutung von Weiterbildung und Beratung

Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an praxisnaher Weiterbildung für Betriebsräte deutlich. Themen wie Gehaltsstrukturen, Bewertungslogiken und rechtssichere Mitbestimmung werden zunehmend zu Kernkompetenzen in der betrieblichen Interessenvertretung.

Das W.A.F. Institut begleitet Betriebsräte seit vielen Jahren in der Aus- und Weiterbildung und sieht sich durch die aktuellen Entwicklungen bestätigt:

„Wir erleben derzeit eine klare Verschiebung der Anforderungen an Betriebsratsgremien. Es reicht nicht mehr, nur rechtliche Grundlagen zu kennen. Es geht zunehmend um strategisches Verständnis von Unternehmensprozessen“, sagt Nils Friedrich, Vorstand des W.A.F. Instituts.

Hintergrund: EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet Mitgliedsstaaten zur Einführung umfassender Maßnahmen zur Lohntransparenz. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu reduzieren und mehr Gleichstellung im Arbeitsleben zu erreichen.

Obwohl die nationale Umsetzung der Richtlinie in Deutschland noch aussteht, sollten Unternehmen das Thema nicht aufschieben. „Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass erst mit einem deutschen Umsetzungsgesetz Handlungsbedarf entsteht.

Das wäre ein Fehler“, sagt Tobias Gerlach. „Die europäische Richtlinie wird bereits heute in rechtlichen Diskussionen und bei der Auslegung bestehender Vorschriften berücksichtigt.

Unternehmen sind daher gut beraten, ihre Vergütungsstrukturen frühzeitig zu überprüfen und mögliche Risiken zu identifizieren.“ 

Mehr dazu erklärt der W.A.F.-Referent sowie Experte für Arbeitsrecht und Betriebsratsarbeit im Video.