Auf Grund eines eingeleiteten Untersagungsverfahrens sieht sich das Aalto-Theater gezwungen, die für Karfreitag, 22. April 2011 geplante Premiere von Giacomo Puccinis „Madama Butterfly“ zu verlegen.
Die Aufführung wird um einen Tag vorverlegt und findet nunmehr am Gründonnerstag, 21. April 2011, statt und zwar um 19.30 Uhr. Die für die Premiere „Madama Butterfly“ gelösten Karten sowie die Ausweise des Premierenabonnements sind am Gründonnerstag gültig, können aber wahlweise auch wegen der Terminverlegung kostenlos umgetauscht werden, und zwar bis zum 16. April 2011.
Das Untersagungsverfahren wurde von der Stadt Essen auf Veranlassung durch das Regierungspräsidium Düsseldorf wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das NRW-Feiertagsgesetz eingeleitet.
Die Intendanz des Aalto-Theaters weist diesen Vorwurf der Ordnungswidrigkeit schärfstens zurück und verweist auf die seit mehr als zehn Jahren herrschende Übung, am Karfreitag Vorstellungen von Oper oder Ballett durchzuführen. Auch an zahlreichen anderen Bühnen in NRW finden am Karfreitag reguläre Vorstellungen statt.
Insbesondere kann das Aalto-Theater die in der Verbotsandrohung geäußerte Kunstauffassung nicht nachvollziehen, dass eine Aufführung von „Madama Butterfly“ „in erster Linie der Unterhaltung des Publikums dient“. Juristische Schritte werden derzeit geprüft.
Trotz seiner gegenteiligen Rechtsauffassung hat sich Intendant Stefan Soltesz schweren Herzens entschlossen, die Premiere „Madama Butterfly“ um einen Tag vorzuziehen, um das künstlerische Ergebnis der Vorbereitungen und der Probenarbeit nicht zu gefährden und den immensen materiellen Schaden abzuwenden, der durch einen verbotsbedingten Ausfall der Premiere zwangsläufig entstanden wäre.
Die für den 21. April ursprünglich angesetzte Vorstellung des Balletts „Lichtblicke“ entfällt ersatzlos. Für diese Ballettvorstellung gelöste Karten werden an den Kassen der TUP erstattet.
TERMINVERLEGUNG: Premiere „Madama Butterfly“ VORGEZOGEN!
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