Gesellschaft Freunde der Künste

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leben wir in einer Verbotskultur

Rauchen in geschlossenen Räumen – Rauchen in Zeiten von Verboten

Viele Kritiker meinen, wir leben in einer Verbotskultur. Man muss die Sache allerdings im Dorf lassen. Was das Rauchen betrifft, so hat es im Laufe der letzten Jahre sehr starke Einschränkungen gegeben. Zuerst wurde die Werbung stark eingeschränkt, schließlich zur Gänze verboten.

Heute wird einem sogar das Rauchen innerhalb der eigenen vier Wände eingeschränkt. Wenn das auch etwas krass ausgedrückt ist, dann muss man es zumindest aus rechtlicher Sicht diskutieren.

Grundsätzlich ist zwischen dem Rauchen auf dem Eigengrund bzw. im Eigenheim und dem Rauchen in einer Mietwohnung zu unterscheiden.

Beim Rauchen im Eigenheim lässt man sich kaum einschränken. Ausnahmen findet man bloß in zivilrechtlich geregelten Angelegenheiten, wo sich etwa ein Nachbar durch den Rauch gestört fühlt. Diese Sache ist aber sehr stark zu begründen. Er kann ihnen nicht einfach das Rauchen verbieten.

Rauchen laut Mietvertrag

Wenn Sie allerdings einen Mietvertrag mit einem Eigentümer einer Wohnung abschließen, dann können Sie sehr wohl mit Einschränkungen rechnen. Aus rechtlicher Sicht gehört das Rauchen zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung.

Davon inkludiert ist auch der Balkon bzw. die Terrasse bei einem Haus. Wenn Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen, dann kann der Vermieter auf ein Rauchverbot drängen.

Das muss aber speziell hineingeschrieben werden. Ein besonderes Verhältnis hat der Mieter mit dem Nachbarn. Wenn sich der Nachbar durch das Rauchverhalten des Mieters sehr stark beeinträchtigt fühlt, dann können Einschränkungen erwirkt werden.

Das rechtliche Mittel dagegen ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Ein weiterer Punkt betrifft die notwendigen Renovierungsarbeiten, die nach dem Auszug des Mieters zu machen sind.

Es kann also vereinbart werden, dass der Mieter dafür aufkommen muss. Hier gelten auch die Gesetze im Bereich des Schadenersatzrechts.

Ein Punkt, der in den letzten Jahren (und insbesondere während der Corona-Pandemie Lockdowns) verstärkt in den Blickpunkt des Interesses gerückt ist, wäre der Onlinekauf von Tabakwaren.

Onlinekauf von Tabakwaren führt häufig zu erhöhtem Konsum von Tabakwaren

Das Rauchen führt häufig zu einem gestiegenen Rauchkonsum innerhalb der Wohnung. Wenn Sie Tabak online kaufen, um diesen in einem geeigneten Raum zu konsumieren, dann müssen Sie aber nicht den Vermieter Bescheid geben.

Es ist auch kein Punkt, der im Vertrag verankert werden muss. Genauso lässt sich auch das Rauchen auf dem Balkon bzw. aus dem Fenster hinaus nicht verbieten.

Hier gelten wiederum die Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man sieht also, dass man frei ist. Nur wenn Sie einen Nachbarn mit dem Rauchen stören, ist diesbezüglich darauf Rücksicht zu nehmen.

Es wird darauf gepocht, dass man sich Alternativen sucht. Es lässt sich aber nicht verbieten. Diese Usance ist im Vernehmen mit den Nachbarn zu treffen.

Immer wieder kommt es aber zu sehr kuriosen Rechtsstreitigkeiten. Manche Gerichtsentscheide landen auch in Zeitungen, worüber eine ganze Nation lacht.

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