Vor einem Jahr hat das UNESCO-Welterbekomitee dem Dresdner Elbtal den Titel „Weltkulturerbe“ aberkannt. Damit wurde ein Schlussstrich unter einen bereits seit Jahren andauernden Streit gezogen.
Die Stadt Dresden war nicht zum Einlenken bereit und hat trotz mehrfacher Warnschüsse von Seiten der UNESCO am Bau der Waldschlösschenbrücke festgehalte
Auch die Länder bzw. der Bundesrat waren nicht unschuldig an der Aberkennung des Welterbetitels vor einem Jahr. Wenn der Deutsche Bundestag internationale Abkommen ratifiziert, ist es die Aufgabe und Verpflichtung des Bundestages sowie des Bundesrats dafür zu sorgen, dass die innerstaatliche Bindungswirkung durch Ausführungs- und Begleitgesetze hergestellt wird.
Für das Welterbe sind die Länder zuständig. Durch entsprechende Ausführungs- und Begleitgesetze hätte sichergestellt werden müssen, dass sich alle Länder und damit auch alle Kommunen an das „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ halten.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ein Jahr nach der blamablen Aberkennung des Titels Weltkulturerbe für das Dresdner Elbtal durch die UNESCO haben die Länder noch immer keine Ausführungs- oder Begleitgesetze beschlossen, um in der Zukunft eindeutig und unmissverständlich klar zu stellen, dass das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte „UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ Bindungswirkung in allen Bundesländern und Kommunen hat.
Aber auch die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag haben sich erstaunlich schnell mit der Tatenlosigkeit der Länder in dieser Frage abgefunden. Die Länder und der Bund stehen in der Verantwortung, dass die Aberkennung des Welterbetitels für das Dresdner Elbtal ein einmaliger peinlicher Vorgang bleibt.“
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