Der Thüringer Landtag hat nun die Immunität des AfD-Politikers aufgehoben. Der Vorwurf: Er soll 2022 in einer Rede den deutschen Staat verunglimpft haben.
Dafür hat nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa der Justizausschuss des Thüringer Landtages gesorgt: Mit seiner Entscheidung, die Immunität Höckes aufzuheben, hat er erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD-Landtagsfraktion frei gemacht.
Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück. Dazu muß man nur Wissen, die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden.
Und hier stellt sich nun die Frage, auf wecher Anweisung hat die Staatsanwaltschaft Gera, die ja schon in den fällen "Alles für Deutschland" Anklage gegen Höcke erhoben hat, hier gehandelt.
Die Frage ist leicht zu beantworten. Die Anweisung kommt wohl von der Landesregierung in Thüringen bestehend aus dem Bündnis DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Noch Fragen?
Das Thüringer Justizministerium ist besetzt mit Doreen Denstädt (Bündnis 90/Die Grünen).
Diese wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera.
Aus Sicht der Ermittler begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Nähere Details nannte er nicht.
Verfassungsschutzchef tritt in Werbevideo der Grünen auf
Am Montag hatte der Verfassungsschutz Niedersachsen ein Video in den sozialen Netzwerken gepostet, in dem der sogenannte „Stolzmonat“ – eine Internet-Aktion von konservativen und rechten Kreisen – als Verstoß gegen das Grundgesetz bezeichnet wurde.
Eine zulässige Meinungsäußerung erklärte die Behörde also zum Verfassungsbruch.
Nun legen NIUS-Recherchen nahe: Das Video ist nur die Spitze des Eisbergs innerhalb eines Geheimdienstes, der aktiv Einfluss auf die politische Meinungsbildung zu nehmen versucht.
So ist auf dem Instagram-Kanal des Verfassungsschutzes Niedersachsen ein Video über einen Vortrag des Präsidenten der Behörde, Dirk Pejril, zu finden. Das Video stammt vom 6. Juni. Den Vortrag hielt Pejril drei Tage zuvor in Neustadt am Rübenberge.
Auf der linken Seite dieses Spektrums hört man die öffentlichen Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten mit Wohlwollen.
Der grüne Ortsverband in Neustadt am Rübenberge bewirbt den Vortrag auf seiner Website und mit gleich drei Videos auf Instagram. Zwei der Videos luden im Vorhinein zu der Veranstaltung ein, das dritte Video zeigt die Aussagen des Präsidenten über Rechtsextremismus, vor allem aber über die AfD.
Die Grünen sprechen auf Instagram von einer „anregenden Veranstaltung mit Niedersachsens Verfassungsschutz-Chef in Neustadt“
Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler hält Pejrils Auftritt bei der Veranstaltung für hochproblematisch:
„Dirk Pejril tritt in der Wahlkampfzeit bei einer politischen Veranstaltung auf, wohlgemerkt als Präsident des Verfassungsschutzes, also in seiner Amtsfunktion, nicht als Privatperson.
Das ist juristisch indiskutabel. Er verstößt gegen gleich zwei Grundsätze: erstens gegen die Neutralitätspflicht des Staates.
Diese besagt, dass der Staat sich aus dem Wahlkampf heraushalten muss, damit die Wahlen frei sind. Wenn Vertreter öffentlicher Ämter sich in den Wahlkampf einmischen, geht das an den Kern der Demokratie.
Zweitens gilt für Beamte ein Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot. Das bedeutet: Beamte müssen sich in der Öffentlichkeit mit politischen Meinungen zurückhalten, wenn sie in ihrer amtlichen Funktion auftreten.“
Genau deshalb ruft das Video der Behörde Kritik von juristischer Seite hervor. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler, Professor an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, sagt WELT, dass das Video des Verfassungsschutzes Bürger, die sich unter dem Hashtag „Stolzmonat“ äußern, pauschal in die rechtsextremistische Ecke stelle.
„Das ist natürlich sachlich völlig falsch"
“ Deshalb sei der Post des Verfassungsschutzes rechtswidrig. Mit dieser „Einschüchterung“ verletze er die Meinungsfreiheit. „Für eine Demokratie ist das Gift.“
Auch der Verfassungsrechtler Alexander Thiele von der BSP Business & Law School Berlin hält den Post des niedersächsischen Inlandsgeheimdienstes für problematisch.
Die Meinungsfreiheit gehe sehr weit, und der „Stolzmonat“ dürfte davon gedeckt sein, schätzt Thiele.
„Es dürfte auch nicht der Aufgabe des Verfassungsschutzes entsprechen, mit solchen oberflächlichen Bewertungen an die mediale Öffentlichkeit zu gehen.“
Anmerkung: Genau wie die Staatsanwaltschaften in Deutschland, ist auch der Verfassungsschutz weisungsgebunden.


Mit aller Macht soll Björn Höcke verhindert werden. Foto: Youtube/Spot-Screenshot