Die aktuelle Epetition gegen das Leistungsschutzrecht ist so lebendig und überzeugend formuliert wie die Steuererklärung von Thilo Sarrazin. Trotzdem ist es wichtig, bis zur Deadline am 10. Oktober mitzuzeichnen.
134.014 ist hauptberuflich keine Zahl. 134.014 ist ein Symbol, und zwar in meinen Augen das zweitwichtigste Symbol der deutschen Netzbürger. Das erstwichtigste Symbol besteht aus mehr als einhunderttausend Leuten, die Anfang 2012 allein in Deutschland gegen ACTA auf die Straße gegangen sind. Aber bis dahin war die 134.014 für Medien, Politik und Gesellschaft entscheidend: so oft wurde im Jahr 2009 die E-Petition gegen Netzsperren gezeichnet.
Warum sind diese Zahlen überhaupt relevant?
Politik ist zweigeteilt, sie besteht aus Worten und Wirkungen. Worte sind toll, aber haben eine geringe Halbwertszeit: ein lauter Protestschrei tut nur ein paar Minuten lang in den Ohren weh. Deshalb entscheidet in der Politik die Wirkung – und zwar die in der Öffentlichkeit. Dafür gibt es ein Zauberwort: es heißt Mobilisierung. Mobilisierung ist eine politische Messgröße dafür, bei welchen Themen nur viel geredet wird. Und wo Taten folgen.
Der ACTA-Protest war so erfolgreich, weil eine Mobilisierung enormen Ausmaßes stattfand, es verwandelten sich vielen Worte im Internet in bundesweite Demonstrationen in touchscreenfeindlichem Frost. Die 134.014 war 2009 der ausschlaggebende Grund, weshalb der deutsche Netzaktivismus erstmals ernstgenommen wurde. Die Petition war die Schnittstelle, wo sich das Wortgetöse auf Twitter in messbare Wirkung verwandelte.
Ein solches Mobilisierungsymbol ist notwendig. Denn die sozialen Medien sind ein Dampfplauderbad: wer drin ist, spürt die Hitze. Wer nicht drin ist, spürt auch keine Wirkung. Und eine noch so eindrückliche Beschreibung von 90° Celsius ist viel entspannter auszuhalten als 90° Celsius. Eine Epetition auf den Servern des Bundestags aber macht die Empörung messbar und verleiht ihr eine politische Wirkung.
Was uns zur aktuellen Epetition gegen das Leistungsschutzrecht bringt. Bruno Kramm von der Piratenpartei hat sie geschrieben eingereicht. Leider ist sie formuliert, als wolle er beweisen, dass er mit den großen Juristenkindern mitspielen kann. Das war kontraproduktiv, entsprechend haben bis jetzt kaum 10.000 Leute mitgezeichnet. Dabei geht es – Mobilisierung! – um die Breitenwirkung, um die Überzeugung derjenigen, die gegen das Leistungsschutzrecht sind, aber noch nicht wissen, dass sie gegen das Leistungsschutzrecht sind.
Zur Erinnerung: das Leistungsschutzrecht soll Verlagen ermöglichen, für den Gebrauch von kleinsten Textschnipseln Geld zu verlagen. Zum Beispiel von Weltkonzernen wie Google, Rivva oder dem Perlentaucher. Das Gesetz wird von einigen Verlagen vehement gefordert, und zwar aus Verzweiflung, weil mit journalistischen Inhalten im Netz nur schwer Geld zu verdienen ist.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung lässt sich von diesen Verlagen – allen voran dem Axel-Springer-Verlag – zur Einführung eines Leistungsschutzrecht drängen: es steht unmittelbar bevor. Allerdings wird es nicht die Wirkung haben, die Verlage sich erhoffen, nämlich Geld von Google. Stattdessen gibt es jede Menge schädlicher Nebenwirkungen – und die betreffen fast alle.
• Das Leistungsschutzrecht erhöht für Internet-Nutzer die Chance, abgemahnt zu werden. Es schafft nämlich Unklarheit, was für wen unter welchen Umständen lizenzfrei erlaubt ist und was nicht – eine Unklarheit, die langwierig und damit teuer gerichtlich zu klären sein würde.
• Wegen des Leistungsschutzrechts könnte Google aufhören, alle Seiten von Verlagen zu durchsuchen. Wie sollen Nutzer Presseartikel etwa zum Thema Finanzkrise finden – wenn nicht über Google? Es droht die völlige Unauffindbarkeit des deutschen, professionellen Journalismus im Netz.
• Wegen des Leistungsschutzrechts dürfte Google aber auch sämtliche Seiten auslisten, die auch nur im Zweifel lizenzpflichtig sein könnten. Und das kann sehr viele treffen – zur Erinnerung: in Deutschland kann ein Blog bereits als kommerzielle Publikation gelten, wenn es Affiliate-Links von Amazon einbindet.
• Im einem Entwurf des Leistungsschutzrechts ist von “Aggregatoren” die Rede. Es ist juristisch völlig unklar, ob davon auch Facebook und Twitter betroffen sind, die teilweise aggregatorisch funktionieren. Das könnte bedeuten, dass alle Seiten, die irgendwie verlagig riechen, auch dort ausgelistet werden. Mark Zuckerberg wird niemals dafür bezahlen, wenn ein Facebook-Nutzer eine Seite verlinkt und deshalb ein Textschnipsel auf Facebook erscheint.
• Wenn das Leistungsschutzrecht kommt, könnte es – je nach Googles Entscheidung – den Suchkonzern sogar stärken. Denn nur Google könnte sich Lizenzgebühren überhaupt leisten, der monopolhafte Such-Marktanteil von 96% wäre auf ewig zementiert. Und das, wo es mit dem Übernetzkonzern Google eine Vielzahl von drängenden Problemen gibt – auch solche, die politisch dringend geklärt werden müssten: Transparenz, Marktbeherrschung, Abhängigkeit ganzer Branchen von einer handvoll Google-Ingenieure, Privatsphären-Probleme und vieles mehr.
• Es ist völlig ungeklärt, welche Rolle die Brüder von Klaeden beim Leistungsschutzrecht gespielt haben: Eckart von Klaeden ist im Kanzleramt angesiedelt, dort wurde dieses Thema maßgeblich vorangetrieben. Sein Bruder Dietrich von Klaeden ist beim Axel-Springer-Verlag dafür abgestellt, das Leistungsschutzrecht herbeizulobbyieren. Ist da ein anwidernder Fall von brüderlicher Politmauschelei im Gang?
• “Vor einem Wahljahr legt sich niemand mit der Springer-Presse an”, dieser Satz eines hochrangigen Politikers ist in meinem Beisein wörtlich gefallen – und gedacht wird er überall. Zu plastisch ist der genüssliche Wulff-Abschuss der “BILD-Zeitung” in Erinnerung. Wo fängt Erpressung an? Ab welchem Punkt kuschen demokratisch gewählte Volksvertreter vor einer Boulevard-Macht, weil sie Angst vor wahlentscheidender Vergeltung haben? Und wie erbärmlich rechtsstaatsunwürdig wäre das bitte? Steckt denn in den bürgerlichen Parteien kein Funken Law-and-Order-Bewusstsein mehr?
Wir brauchen das Symbol. Und mit “wir” ist hier nicht die Netzgemeinde gemeint – sondern alle, die das Netz nutzen.
Fünf entscheidende Fragen zum Leistungsschutzrecht
Man muss sehr lange suchen, um Gemeinsamkeiten zu finden zwischen dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Linkspartei. Intensive Recherche aber hat zu einer Liste aus drei Punkten geführt:
• Luft atmen
• Wasser trinken (manchmal)
• Ablehnung des Leistungsschutzrechts
Es lohnt sich, genauer hinzuschauen, wenn sich so völlig unterschiedliche Teile der Gesellschaft gegen ein Gesetz stellen. Vor allem, weil BDI und Linkspartei ja nicht die einzigen sind. Der Bitkom, die Grünen, die Junge Union, die SPD, ungefähr alle Internetverbände, die “Netzgemeinde” in Komplettbesetzung, Netzpolitiker in der CSU, der Verband der Automobilindustrie, der DJV Berlin-Brandenburg, die Freischreiber, noch zwei Dutzend andere Verbände sowie naheliegenderweise die in Deutschland tätige Internet-Wirtschaft in toto. Schon rein statistisch erhöht sich dann die Chance, dass das Gesetz falsch ist.
Der Hintergrund für Leute, die soeben aus einem dreijährigen Koma erwacht sind oder sich für politische Scherze der schildbürgerlichen Parteien erst interessieren, wenn es ernst wird (was es gerade wird): das Leistungsschutzrecht ist eine Subvention für Verlage, die so tut, als sei sie keine Subvention für Verlage. Meiner Meinung nach könnte oder müsste man übrigens nachdenken über eine staatliche oder anders organisierte Förderung von professionellem Journalismus.
Aber wer wie ärgerlich viele private Medienunternehmen seit Jahren sowohl die Konstruktion der Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten nur durch eine stuhlfarbene Brille betrachtet und sich lange als Prediger einer reinen Marktlehre aufgespielt hat, der ist natürlich in einer so mittelsuperen Position zuzugeben, dass Journalismus sich im Netz ohne Hilfe (derzeit) nur schwer refinanzieren lässt. Das ist noch nicht einmal ausschließlich die Schuld der Verlage.
Denn das Konzept “Schuld” eignet sich nicht, um herauszufinden, warum Journalismus im Netz zwar gut funktioniert, aber schlecht zu bezahlen ist. Lösungen für dieses echte und komplexe Problem müssten dringend diskutiert werden, denn eine Welt ohne professionellen, organisierten Journalismus wäre eine schlechtere.
Aber die Diskussion wird kaum öffentlich geführt, offenbar weil allzuviele Verleger zu glauben scheinen, dass mit dem Leistungsschutzrecht endlich alles gut würde. Es wird aber nicht gut. Weil nicht Digitalkonzerne wie Google oder sonst ein einzelnes Unternehmen hinter dem Problem stehen. Stattdessen handelt es sich um die Folgen der digitalen, vernetzten Technologie und ihrer massenhaften Benutzung.
Und trotzdem wird ein so kauderhaftes, kringsiges Gesetz eingeführt, obwohl eine so breite, gesellschaftliche Front dagegen opponiert. Obwohl ganz offensichtlich vorher eine öffentliche Diskussion notwendig wäre. Das ist mehr als nur merkwürdig, das ist schon verräterisch. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, Fragen zu stellen. Und zwar solche, die aus meiner Sicht die entscheidenden sind – auf die Tatsache bezogen, dass das Gesetz auf dem besten, bzw. schlechtesten Weg ist, zustande zu kommen.
1. Welche Rolle haben die Brüder von Klaeden bei der Entwicklung des Leistungsschutzrechts gespielt?
Es sind ja nicht alle Unionsabgeordneten ahnungslos, was das Netz angeht. Wenn man in den vergangenen anderthalb Jahren gefragt hat, wieso das diffuse, sinnlose Leistungsschutzrecht denn kommen solle – dann folgte in der Regel eine Sekunde des Schweigens. Und dann ein vielsagender Kommentar: das kommt von oben. Von ganz oben. Direkt aus dem Kanzleramt nämlich. Und damit eröffnet sich eine wichtige Frage. Dort, im Kanzleramt, ist der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin mit beratender und unterstützender Funktion: Eckart von Klaeden.
Der völlig zufällig der Bruder ist von Dietrich von Klaeden, der beim Axel-Springer-Verlag die Leitung der Regierungsbeziehungen für Deutschland innehat und öffentlich vehement das Leistungsschutzrecht vorantreibt. Brüder. Und der eine Bruder hätte schon durch die enge Beziehung zur Fraktion die Macht, ein Gesetz voranzutreiben, dessen Verwirklichung die berufliche Aufgabe des anderen Bruders wäre. Das war nicht gemeint mit der Brüderlichkeit “mit Herz und Hand”, die in der Nationalhymne besungen wird.
Es wäre natürlich Unsinn, hier von Vetternwirtschaft zu sprechen, die beiden sind ja viel näher verwandt als Vettern. Man muss also fragen: War Eckart von Klaeden bei der Erstellung des Leistungsschutzgesetzes beteiligt? Wenn ja, wie? Und vor allem – warum? Und welche Qualität hatte (und hat) der Informationsaustausch zwischen den beiden Brüdern?
Diese Frage stellt sich sogar noch vor der Frage, welche die bekannte, besondere Verbundenheit zwischen Friede Springer und Angela Merkel betrifft. Es ist ausgesprochen schade, geradezu bizarr, dass viele derjenigen Institutionen, die investigative Recherche zu ihren Stärken zählen, an diesem Punkt ein Eigeninteresse haben, nicht tätig zu werden.
2. Warum lassen sich die Verlage von Axel Springer so sehr in Gefahr bringen?
Axel Springer hat sich in der Öffentlichkeit (mit gelegentlichen Einwürfen burdaerseits) zum Sprachrohr einer ganzen Branche gemacht. Das geht nur, wenn die Branche das irgendwie akzeptiert, ob zähneknirschend oder nicht. Dabei scheinen zumindest einzelne Vertreter des Axel Springer Verlags mit Halbwahrheiten und Schlimmerem zu arbeiten: als Stefan Niggemeier Konzerngeschäftsführer Keese “Lügen fürs Leistungsschutzrecht” vorwarf, “konterte” der mit der labberigstmöglichen Gegenargumentation mit der argumentatorischen Härte einer aufgewärmten Götterspeise.
Axel Springers quasireligiöser Kampf für das verquere Gesetz – man bekommt ja fast den Eindruck, als sei das Leistungsschutzrecht für Springer die neue Wiedervereinigung – ist für viele andere Verlage vor allem aus wirtschaftlichen Gründen schädlich. Es ist sehr, sehr stark umstritten, dass das Leistungsschutzrecht am Ende tatsächlich Geld bringt. Es gibt wesentlich mehr Anzeichen, dass die Einführung den Verlagsangeboten dramatisch schadet.
Der oft zitierte Fall der Copiepresse in Belgien ist nur ein Aspekt – Google listet Verlagsangebote wegen juristischer Unklarheit aus, der Traffic bricht ein und damit auch die Werbeumsätze, Millionen Euro Googleoptimierung waren für die Tonne. Ein anderer, ebenso wichtiger Apsekt ist: Ist es nicht unglaublich leichtsinnig, wenn die nächsten drei Jahre damit verplempert werden, die Zukunftshoffnung verbissen auf ein Leistungsschutzrecht zu konzentieren, das beinahe völlig sicher nicht funktionieren wird? Sollen dann nochmal drei Jahre Geschwisterlobbyismus investiert werden, um Google zu zwingen, die Verlagsangebote zu listen UND zu bezahlen?
3. Wie sollen überhaupt noch die echten Probleme mit Google angegangen werden?
Ein ebenfalls selten beleuchteter Aspekt: der digitale Weltkonzern Google ist in vielen, vielen Punkten ausgesprochen kritikwürdig. Allein schon 96% Marktanteil am Suchmarkt in Deutschland – eine solche unfassbare, gesellschaftsprägende Monopolstellung wäre selbst dann fatal, wenn Google ein nonkommerzielle Kuschelgruppierung mit Blumen im Haar wäre.
Und dann die realitätsferne Argumentation (von Googleanwälten in den USA), dass die Reihenfolge der Suchergebnisse Meinungsfreiheit seien. Das Echo dieser Haltung findet sich in der offensichtlichen Nutzung der Suche zur Vermarktung eigener Produkte wie Google Plus, dessen versprochene pseudonyme Nutzung übrigens noch immer nicht angemessen angeboten wird. Es gibt also viele Bereiche, in denen Google angegangen werden sollte, nein: muss, und wo Kritik und im Zweifel auch gesetzliche Aktion gefragt ist.
Und dann investieren Verlage unglaublich viel Energie, politischen Druck in einem Bereich, der Google am Ende stärker, alternativloser machen wird. Denn genau das wird passieren: würde dieses Gesetz eingeführt, wäre nach wenigen Monaten überdeutlich, wer hier am längsten Hebel der digitalen Welt sitzt. (Mittel- und langfristig führt aus diesem und mehreren anderen Debakeln übrigens nur der Weg, dass digitale Quasimonopole wie Google, Facebook, in manchen Bereichen Apple, durch anständig funktionierende Marktalternativen ergänzt werden.)
4. Welche Rolle spielt der Fall Christian Wulff?
Hä? Wulff? Ja. Wulff hat zweifellos unglaublich viel falsch gemacht. Ob er sich auch strafbar gemacht hat, wird von der Staatsanwaltschaft geklärt oder auch nicht – aber glaubt irgendjemand ernsthaft, dass die Verfehlungen von Christian Wulff ohne Beispiel sind in der Politik? Dass alle anderen kein auch nur graues Stäubchen auf ihren chlorbleicheweißen Westen haben? Natürlich nicht. Politik ist voller Graubereiche, vielleicht lässt sich das kaum vermeiden.
Die BILD-Zeitung hat gezeigt, dass sie selbst einen Bundespräsidenten aus dem Amt kegeln kann – und jetzt ist die Furcht groß, sehr groß, bei all denen, die Angriffspunkte bieten. Dafür muss ein Politiker sich nicht einmal so grobe Verfehlungen leisten wie Wulff, ein Blick auf das BILDblog ist genug, um festzustellen, dass an Springers Boulevard-Front Willkür Trumpf ist. Selbst ohne ein konkretes, drohendes Wort reicht das aus, um eine sehr unangenehme Form von politischem Druck zu erzeugen: Angst.
5. Ist die Bundesregierung erpressbar?
Das ist die schlimmste Frage, aber sie muss gestellt werden. Lobbyismus ist eine wichtige Art von Beteiligung an der Demokratie, was die diffuse, aber schlagkräftige Netzgemeinde tut, ist zum Beispiel auch Lobbyismus. Aber obwohl die Grenze zwischen legitimem politischem Druck und Erpressung fließend ist, wäre die Überschreitung fatal. Bundestagswahlen stehen an, was die politische Abhängigkeit von der Berichterstattung von Verlagen noch stärker erhöht.
Nutzt hier die Vierte Gewalt in Form des Axel-Springer-Verlags ihr Drohpotenzial, ihre Kontakte und die frisch erlegte Trophäe eines Bundespräsidentenkopfes, um ein unsinniges, sogar für die Verlage selbst gefährliches Gesetz herbeizupressen?
Und wenn das so wäre: Wo sind die Koalitionspolitiker, wo sind die Verleger, die dagegen aufbegehren? Ist da nur Kadavergehorsam, weil das Kanzleramt es so will, aus Angst? Ist da nur Branchenzusammenhalt, weil der selbsternannte, aber schmuddelige Klassensprecher so fest an seine eigene Rettungsidee glaubt, dass sie ja wohl funktionieren MUSS?
Hier ist die schlechteste aller Nachrichten für diese Leute: Euer Kampf ist umsonst, und dabei noch nicht mal kostenlos. Das Leistungsschutzrecht löst nicht die Probleme der Verlage. Das Leistungsschutzrecht ist eine teure Baugenehmigung für ein Mondgrundstück.
http://de.wikipedia.org/wiki/Eckart_von_Klaeden


Eckart von Klaeden, einer der Drahtzieherhinter hinter dem Leistungsschutzrecht, Foto: Eilmeldung at de.wikipedia