Holger Schellkopf, Chefredakteur bei W&V, berichtet heute über einen überfälligen Gesetzesvorschlag. Mit der inflationären Verwendung der Kennzeichnung als Werbung bei Instagram & Co. könnte in naher Zukunft Schluss sein.
Lieber Herr Böhmer,
Gesetzgeber im allgemeinen und die deutsche Spezies im Besonderen stehen zumeist nicht eben im Verdacht, übertrieben digitalaffin zu sein. Gerade im Bereich Datenschützerei wurde und wird das beinahe täglich vorexerziert.
Umso überraschender und erfreulicher ist es dann, wenn mal jemand mit einem Gesetzesvorschlag um die Ecke kommt, der wirklich sinnvoll klingt. Im konkreten Fall geht es darum, dass der exzessiven Abmahnerei von Influencern und Bloggern einen stabileren Riegel vorschieben soll.
Nach einem neuen Gesetzesvorschlag, der das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergänzen soll, wäre eine Werbekennzeichnung dann nicht mehr nötig, wenn der Post ohne Gegenleistung erfolgte.
Das wäre ja schon mal was. Gerechterweise muss man aber auch sagen, dass der entsprechende Vorschlag bereits seit Sommer 2019 durch die Gegend geistert. Bleibt also abzuwarten, ob und wann wirklich ein Gesetz daraus wird.
Besondere Bekanntschaft mit (Datenschutz-)Gesetzen und den zugehörigen Behörden durfte jüngst Facebook machen. Aus dem sinnigerweise für den Valentinstag geplanten Launch von Facebook Dating wird vorerst nichts.
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben und deshalb haben wir uns schon mal damit beschäftigt, wie die Tinder-Konkurrenz des blauen Riesen aussehen könnte.
Gesucht und gefunden könnte auch das Motto für Cyan sein. C3 Creative Code and Content will ihre Kunden durch die neue Unit stärker bei der digitalen Transformation unterstützen.
C3-COO Karsten Krämer übernimmt die Leitung, wird unterstützt von Sonja Görlich und Christine Pollithy. Wenn immer mehr Berater ins Agenturgeschäft gehen, dann machen wir es einfach umgekehrt, hat man sich wohl bei C3 gedacht.
Schönen Abend
Ihr Holger Schellkopf


Wenn wir ein Gespräch mit Rea Garvey führen, machen wir dann schon Werbung für seine Musik? Und müssen wie das dann kennzeichnen?



