23.09.2013 15 Jahre zugeschaut und nichts getan

Renommierte Anwaltskanzeleien machten fette Beute unter den Augen von CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90 Die Grünen

von: GFDK - Gottfried Böhmer

Es geschehen noch Zeichen und Wunder, sollte man aber nur meinen. 15 Jahre lang haben Abmahn-Anwälte sich in Deutschland eine goldene Nase verdient, in dem sie die Abmahnmasche zu ihrem Geschäftsmodell gemacht haben. Vier Millionen Deutsche sind unter den Augen von "Blinden" Politikern von CDU, CSU, SPD, FDP und Bündnis 90 Die Grünen seitdem abgezockt worden.

15 Jahre Zuschauen und nichts tun.

Am Freitag den 20. September 2013 hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl endlich ein Gesetz gegen diese juristischen Verbrecherbanden, die jahrelang per Gesetz geschützt wurden, erlassen. Das Gesetz, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt, soll die Verbraucher nun nach anderthalb Jahrzehnten vor unseriösen Geschäftspraktiken von Anwaltskanzeleien schützen.

Für die erste Abmahnung dürfen Kanzeleien nur noch einen Gebühren-Höchstbetrag von 150 Euro geltend machen. Bisher wurden im Durschnitt mehr als 800 Euro von den Verbrauchern eingetrieben.

Auch wir können ein Lied davon singen. 2011 verlangte eine Berliner Kanzelei im Auftrag einer Fotoagentur für die angebliche widerrechtliche Verwendung eines einzigen Bildes von den Freunden der Kuenste 5.700 Euro. In einem anderen Fall wollte eine sehr renommierte Kanzelei aus Hamburg von der GFDK mehrere Tausend Euro für eine angebliche abgeschriebene Textpassage aus Who is Who eintreiben.

Renomierte Anwaltskanzeleien machten fette Beute

In beiden Fällen konnte unser GFDK-Anwalt Oliver Jakob aus Wiesbaden diesen Abzockern alle Zähne ziehen. Sowohl in dem ersten als auch im zweiten Fall konnte er nachweisen, dass es sich um nicht berechtigte Forderungen, bzw sogar um einen versuchten Betrug handelte.

Wohlgemerkt: hieran waren renommierte Anwaltskanzeleien beteiligt, die sich wohl fette Honorare einstreichen wollten. Nicht jeder Verbraucher war in der Lage sich einen Anwalt zu leisten, der den ungerechtfertigten Forderungen nachspürte und somit abwehren konnte.

Die besagten Kanzeleien haben sich umgehend von ihren Mandaten und Klienten getrennt, nachdem sie wussten, dass ihnen mit unserem Anwalt Oliver Jakob ein harter Hund auf den Fersen war, der den gegnerischen Anwälten auch zu verstehen gab, dass sie Beihilfe zum Betrug leisteten.

Die Rechtslage hat sich nur scheinbar geändert

Die Anwaltskanzeleien müssen nach dem neuen Gesetz künftig bis auf den letzten Cent genau aufschlüsseln, für wen und für was sie Abmahnungzahlungen geltend machen. Aber leider ist das nur die halbe Wahrheit. Alle Benutzer von Facebook oder WhatsApp machen sich weiter strafbar, wenn sie den Zugriff auf ihre Kontakte erlauben und damit personenbezogene Daten (das kann ein Bild sein) ermöglichen.

Hier tut sich ein neues lukratives Geschäftsfeld für die Abzockeranwälte auf, dass die Politik wieder besseren Wissens nicht geschlossen hat. Alles in allem ist das, was am 20. September 2013 beschlossen wurde, nur eine halbe Sache. Wir werden uns weiterhin mit dem Urheberrecht beschäftigen müssen.

Unglaubliche Zahlen, das wird einem schlecht

Laut einer Statistik des „Vereins gegen den Abmahnwahn“ kam es in Deutschland 2011 zu 218.560 Abmahnungen, mit denen insgesamt über 165 Millionen Euro gefordert wurden.

Kommentar auf der FAZ.de zum Thema:

"Dass die Regierung auch mal etwas für den Bürger zustande bringt..... Was für eine Leistung!"

Gottfried Böhmer

 

Nachrichten, Stories, Meinungen und Unterhaltung

Freunde der Künste,
das Sprachrohr der Kreativwirtschaft