Als wirksames Mittel schlägt Karl Lauterbach erneut Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr vor, sagte er der "Zeit" im Interview. Aber es kommt noch besser.
„Wir sehen anhand von teilanonymisierten Handydaten, dass viele Leute abends ins Taxi oder in ihre Autos steigen, durch die Städte fahren.
Und dann sieht man für ein paar Stunden Handys in Wohnungen zusammen, die man normalerweise nicht zusammen sieht.
Die bleiben für ein paar Stunden und fahren wieder zurück“, erläutert er das Problem. Restaurantbesitzer berichteten, sie brächten jeden Abend Speisen für bis zu acht Leute in kleine Wohnungen.
„Die (Menschen) gehen zu Freunden, entkorken vielleicht die eine oder andere Weinflasche, essen zusammen.“
So so, Herr Lauterbach, Sie wollen also wissen, wer sich mit seinen Freunden trifft, und was die sogar trinken. Und Handys in Wohnungen können Sie auch schon mitzählen. Und was heißt "teilanonymisierte Handydaten" Da läßt doch die Stasi grüssen. Aber wir sagen mal so: Solange der Lauterbach nicht unsere Schuhgröße und unser Autokennzeichen kennt, kann der uns den Buckel runterrutschen, mitsamt der Merkel. Obwohl dem Lauterbach ist alles zuzutrauen.
Dass die deutschen Gerichte, nicht den Bürger schützen, sondern nur Handlager der Regierenden sind, zeigt dieses Urteil vom 1. April 2021. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht erklärt eine Maskenpflicht für Jogger an Elbe und Alster für angemessen.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine Ansteckung mit dem Coronavirus auch im Freien möglich ist. Aha, die Richter sind anscheinend zu Virologen mutiert.
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