„Steinmeier: ‚Rücksichtslosigkeit ist kein Freiheitsrecht‘. Außer für Merkel und Linksradikale!“ - Rufen Sie einmal diese Umfrage auf: „Haben Sie Verständnis für die aktuellen Demonstrationen in Leipzig, die sich gegen die Corona-Politik der Bundesregierung richten?“
Derzeit ist da zu lesen, dass 67,9 % „auf keinen Fall“ Verständnis haben. Und nun klicken Sie rechts unter der Ergebnisanzeige auf das Feld „Repräsentativ“ und wechseln Sie zu „Rohdaten“. Sie werden eine große Überraschung erleben.
Von über 100.000 Antworten wurden demnach nur rund 5.000 berücksichtigt, und das Ergebnis hat sich ins Gegenteil verkehrt! Mir ist schon klar, dass eine Umfrage im Netz zunächst einmal nicht repräsentativ ist und einen Korrekturfaktor braucht. Aber dass nicht einmal ein Zwanzigstel der abgegebenen Stimmen berücksichtigt wird, ist mehr als fragwürdig.
Auch bei drei anderen Umfragen im Laufe der Woche zeigten die Rohdaten eine politisch unerwünschtere Tendenz als die ausgesuchten repräsentativen. Welch ein Zufall.
Ein Gastbeitrag von Klaus Miehling
Am Mittwoch (18. 11.) wird im Bundestag über die Änderung des „Infektionsschutzgesetzes“ abgestimmt. Hier können Sie den Entwurf ansehen:
Hinter den juristisch verquasten Formulierungen steckt nichts anderes als die Grundlage einer künftigen Diktatur. Zu Recht ist das Gesetz mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933, dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ verglichen worden.
Da man heute weder „Volk“ noch „Reich“ sagen darf, heißt es jetzt „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung“. Überwachung wird mit dem französischen „Surveillance“ bezeichnet, damit nicht gleich jeder merkt, was gemeint ist. Die nichtnamentliche Meldepflicht soll durch eine namentliche ersetzt werden.
Für die Kosten gibt es keine Obergrenze: Es „könnten für Bürgerinnen und Bürger Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind. […]
Soweit Rechtsverordnungen durch das BMG erlassen werden, könnten für die Wirtschaft Kosten entstehen, die lagespezifisch und daher nicht allgemein bezifferbar sind.“
„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“
Das Wort „Pflicht“ bzw. Ableitungen davon kommt in dem Entwurf 116mal vor. Das Wort „Zwang“ wird vermieden, aber es läuft auf dasselbe hinaus: „Personen, die kein aufgrund der Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 erforderliches ärztliches Zeugnis oder erforderliches Testergebnis vorlegen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf Ausschluss der in Absatz 8 Satz 1 genannten Krankheit zu dulden.“
„Im Umgang mit den Demonstrationen von Leipzig zeigt sich einmal mehr das fortgesetzte Bestreben zur Ausgrenzung Andersdenkender.“
Und wie schon bei der letzten Änderung ist zu lesen: „Alternativen: keine“.
Dazu das Protokoll: „Wir stehen, das ist mehrfach schon angeklungen, vor einer Situation die sich in der Rechtsprechung jetzt abzeichnet, dass möglicherweise sämtliche Maßnahmen der Corona-Pandemiebekämpfung, die in der Vergangenheit ausschließlich auf der Grundlage § 32 IfSG in der Verbindung mit § 28 ergriffen wurden, womöglich komplett nichtig sind.“ (S. 34)
Petition: „Solange also das erweiterte Infektionsschutzgesetz zum Tragen kommt, ist mit diesem Gesetzesentwurf unsere Demokratie ausgehebelt. Da dieses auf unbestimmte Zeit geschieht, bedeutet es, dass wir ab Ende November 2020 keine Grundrechte mehr haben, nur die, die uns ein Gesundheitsminister zugesteht.“
Die sogenannte Cancel Culture ist in Diskussionen über den Umgang mit der Pandemie derzeit wieder stark ausgeprägt. Einmal „Schweden“, „Schutz für Risikogruppen“ oder „Herdenimmunität“ sagen, schon war es das mit der offenen Debatte.
Es wird wieder fröhlich niedergemacht, ausgeschlossen, verbal hingerichtet. Mit oft hoher moralischer Selbstgewissheit derer, die so agieren, schließlich geht es um Menschenleben schreibt Kristina Schröder, die ehemalige Bundesministerin, für "Welt-Online".
Milosz Matuschek hat für "Welt-Online" den Artikel "Demokratiedämmerung" zum Bevölkerungsschutzgesetz geschrieben. Es ist geradezu Pflicht ihn zu lesen. Auch die Kommentare unter dem Artikel haben es in sich: Hier zwei Beispiele.
Thomas B.
Es ist eine Ironie, dass wir gerade Druck auf Polen und Ungarn ausüben, weil deren Regierungen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen ...
Und unsere Vorsitzende des Staatsrates hat nichts besseres zu tun, als die massivste Verletzung der Grundrechte in Deutschland seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland zu organisieren. Aber was will man von Frau Merkel schon erwarten. Nach 15 Jahren "üben" als Kanzlerdarsteller immer noch nichts gelernt.
Gerhard H.
Der Bundeskanzlerin aus der ehemaligen DDR wird mit dem neuen "Bevölkerungsschutzgesetz" doch glatt der Putsch gegen die Demokratie in der Bundesrepublik gelingen.
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