Ein Autounfall kann jederzeit passieren, auch wenn man es niemandem wünschen mag. Ein Unfall besteht nicht immer aus zwei zusammenprallenden Autos, auch beim Einkaufen kann es schon genügen, wenn beim Ausparken der Nachbarwagen gestriffen wird.
Ein Großteil der Menschen weiß nur Bruchteile davon, was zu tun ist, wenn ein anderes Auto oder ähnliches in einen Unfall involviert ist.
Der größte Mythos liegt darin, dass ein Zettel mit Namen und Adresse am geschädigten Auto ausreichend wäre. Warum dem nicht so ist und vieles mehr, schauen wir uns heute in diesem Artikel an.
Vorgehensweise bei einem Unfall
Nach einem Unfall sollte zu aller erst der Bereich abgesichert werden, damit die umliegenden Autos, die an dem Ort vorbeifahren nicht gefährdet werden.
Warnblinker werden eingeschaltet und das Warndreieck wird in 50 bis 100 Meter Entfernung platziert. Auf einer Autobahn sollte man keinesfalls auf dem Standstreifen stehen bleiben, sondern über die Planke klettern, um selbst auch in Sicherheit zu sein.
Sofern nicht nur ein minimaler Kratzer entstanden ist, weil man gegen eine Wand gefahren ist, muss die Polizei nicht gerufen werden.
Ist der Schaden jedoch größer oder eine andere Partei ist mit in den Unfall involviert, muss die Polizei verständigt werden. Wer Mitglied in einem Automobilclub ist kann die kostenlose Rechtsberatung für den Fall der Fälle in Anspruch nehmen.
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ich auf dem Parkplatz beim Ausparken angerempelt habe und ein Lackkratzer entstanden ist? Lediglich einen Zettel mit Anschrift zu hinterlassen und dann wegzufahren ist keine Option.
Denn das ist Unfallflucht. Auch bei solch einer „Kleinigkeit“ muss die Polizei informiert werden oder auf den Unfallgeschädigten gewartet werden. Andernfalls kann ein Bußgeld und / oder zwei Punkte in Flensburg drohen.
Die Leistungen einer Versicherung
Versicherungen können einem bei einem Unfall finanziell retten. Schäden bis zu 1.000€ werden meist anstandslos übernommen, sofern der Kostenvoranschlag inklusive Fotos vom kaputten Auto vorliegen.
Bei teureren Reparaturen übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Gutachter, welchen man selbst aussuchen darf. Erst dann kann der Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht werden.
Oftmals nutzen gegnerische Versicherungen diverse Tricks, um nicht den ganzen Schaden bezahlen zu müssen. Daher sollte man immer belegen und Scheckheft sein Auto pflegen, um vorherige Schäden ausschließen zu können.